FEI-Generalversammlung: Klare FN-Position zu Regelwerksänderungen
Montevideo (fn-press). Einmal im Jahr treffen sich die Delegierten der nationalen reiterlichen Vereinigungen, um die Weichen für die Zukunft des Pferdesports zu stellen. In diesem Jahr ist Montevideo in Urugay der Ort, an dem vom 18. bis 21. November unter anderem über Änderungen des Regelwerks für internationale Turniere abgestimmt wird. Bis Mitte September hatten die nationalen Verbände Zeit, dem Weltreiterverband FEI ihre Position zu verschiedenen Vorschlägen darzulegen. Am meisten diskutiert wurde in der Öffentlichkeit über die sogenannte „Blood-Rule“ und das geplante Verbot von Hinterbeingamaschen im Springen.
Wie hat sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) dazu positioniert?
„Blood-Rule“/Eliminierung und Disqualifikation:
Der FEI-Vorschlag bestand zunächst aus zwei Teilen. Der erste Teil befasst sich mit der Anerkennung von Ergebnissen: Hier kann die FN dem Vorschlag folgen, dass nach einer unabsichtlichen Verletzung eliminiert und nicht mehr disqualifiziert wird. Auf diese Weise werden die Ergebnisse der bisher erbrachten Leistung noch anerkannt. Eine Disqualifikation sollte in Fällen von Missbrauch erfolgen, denn das Wohl der Pferde muss an erster Stelle stehen.
Der zweite Teil des FEI-Vorschlags sollte eine Unterscheidung in der Schwere von Verletzungen an der Flanke des Pferdes beinhalten. Dieser Vorschlag wird in Montevideo jedoch nicht mehr zur Abstimmung kommen. Zahlreiche nationale Verbände hatten sich gegen diese „Aufweichung“ der Blood-Rule ausgesprochen. Darunter auch die FN. Es bleibt also dabei: Blut an der Flanke des Pferdes bedeutet einen Ausschluss vom Wettbewerb.
Die FN hat die „Blood-Rule“ auf nationaler Ebene in der Neuauflage ihrer Leistungsprüfungsordnung (LPO) präzisiert: Nach der neuen LPO 2018 sind Pferde, an denen in Bereichen, an denen üblicherweise mit einer Einwirkung durch den Teilnehmer zu rechnen ist, frisches Blut festgestellt wird, nicht zu einer Leistungsprüfung zugelassen oder zu disqualifizieren. Im Zweifelsfall ist das Pferd näher zu untersuchen, wozu ggf. die Prüfung unterbrochen wird. Stellt der Richter kein frisches Blut fest, wird die Prüfung fortgesetzt. Kann die Ursache der Blutung nicht identifiziert werden, ist eine weiterführende Untersuchung durch den Turniertierarzt zu veranlassen. Das Ergebnis der Pferdekontrolle oder einer weiterführenden Untersuchung dient als Entscheidungsgrundlage dafür, ob das Pferd an weiteren Prüfungen auf demselben Turnier teilnehmen darf.
Hinterbeingamaschen:
Der FEI-Vorschlag lautet: Ein stufenweises Verbot von bestimmten Hinterbeingamaschen in der Disziplin Springen. Von 2019 an träfe es Ponyreiter, Kinder, Amateure und Veteranen, von 2020 an die Altersklassen Junioren/Junge Reiter/U25 und von 2021 an auch die Senioren. Hintergrund ist, dass bestimmte Gamaschen mit bestimmten Verschnallungspraktiken den Bewegungsablauf an den Hinterbeinen beeinflussen können. Damit können bessere Ergebnisse erzielt werden als ohne diese Gamaschen.
Die FN stimmt dem Grundgedanken zu, der darauf abzielt, die sportliche Fairness zu verbessern. Deshalb unterstützt sie den Vorschlag, die Verwendung von Hinterbeingamaschen einzuschränken, sofern klar definiert ist, was erlaubt ist und was nicht. Dies muss im Steward-Handbuch dargestellt werden. Die schrittweise Abschaffung hat den großen Vorteil, dass mögliche Probleme bei der Umsetzung der neuen Regel, die es bei Regeländerungen in der Praxis geben kann, in den Folgejahren besser ausgeglichen werden können. Um klar zu definieren, welche Streichkappen und Gamaschen künftig verwendet und wie diese verschnallt werden dürfen und um zu sehen, ob es noch Nachbesserungsbedarf gibt, werden noch ein paar Jahre für die Umsetzung benötigt. Auch wenn es länger dauert, gibt uns dieses Vorgehen Sicherheit, dass die Änderung letztlich wirklich umgesetzt wird und diejenigen, die den Status Quo beibehalten wollen, die Änderung nicht wieder zurück drehen können. Das FEI-Jumping-Comittee hat sich für den Vorschlag entschieden, die Regeländerung für Senioren erst ab 2021 in Kraft treten zu lassen, um den olympischen Vier-Jahres-Zyklus nicht zu stören. Für alle Nationen sollen nach Ansicht des Komitees in der Qualifikationsphase für die Olympischen Spiele in Tokio 2020 einheitliche Bedingungen gelten
Auch die FN hat das Problem erkannt und in der LPO 2018 für nationale Turnierveranstaltungen präzisiert: Gamaschen und alle sonstigen zum Schutz der Pferdebeine erlaubten Ausrüstungsgegenstände sind nicht nur korrekt anzulegen, sondern dürfen mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen auch grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Zu diesem Zweck ist auch ein Verlassen des Vorbereitungsplatzes nicht zulässig. Sollte im Verlauf der Vorbereitung dennoch eine Änderung erwünscht oder notwendig sein, ist dies durch den Teilnehmer der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz anzuzeigen und hat in dessen Gegenwart zu erfolgen. Die Nichtanzeige der Änderung des Beinschutzes ist als „unsportliches Verhalten“ zu werten.