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Ausreiten in Niedersachsen

Ausreiten – Naturerlebnis mit dem Pferd

Dass Niedersachsen ein Pferdeland ist, kommt nicht nur in seinem Wappen zum Ausdruck. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern gibt es hier besonders reiterfreundliche Regelungen für das Reiten in Wald und Flur. Aber wo darf nun eigentlich geritten und gefahren werden und wo nicht? Der niedersächsische Reiterverband und die Niedersächsischen Landesforsten haben zu diesen Fragen eine Vereinbarung vorgelegt.

Wer gerne länger mit dem Pferd unterwegs ist, kann in ganz Niedersachsen unberührte Natur und die Weiten der Wälder vom Sattel oder Kutschbock aus erleben. Klare Luft genießen, Ruhepole für die Seele finden und frische Kraft schöpfen – so macht Aus- und Wanderreiten richtig Spaß. Allerdings sind Reiter, Fahrer und Pferde nicht alleine in der Natur. Jäger, Fahrradfahrer, Jogger, Nordic Walker, Spaziergänger mit Kind, Kegel, Hunden und Skater – jeder möchte gerne draußen seinem Hobby nachgehen und Entspannung finden. Ganz ohne Regeln und vor allem gegenseitige Rücksichtnahme geht`s also nicht.


Gesetze und Gebote

Die gesetzlichen Vorschriften dazu sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Damit Reitvereine, Niedersächsische Landesforsten (NLF) und die zuständigen Kommunen bei Unklarheiten künftig noch besser miteinander kommunizieren können, sind die gesetzlichen Grundlagen für das Reiten in der freien Landschaft in Niedersachsen in der Vereinbarung zwischen der Verwaltung der NLF und des Niedersächsischen Reiterverbandes (NRV) gezielt nachzulesen. Für alle Nicht-Juristen liest sich das ganze auf den ersten Blick ziemlich trocken und wimmelt nur so vor Paragraphen. Aber gerade Veranstalter von Wanderritten und Reiterrallyes sollten sich informieren, wie die aktuelle Rechtslage ist.

Wichtig zu wissen: In Niedersachsen ist das Betretensrecht der freien Landschaft  im Niedersächsischen Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung, kurz NWaldLG genannt, geregelt. Das Reiten ist auf Fahrwegen und gekennzeichneten Reitwegen erlaubt (Radwege sind ausgenommen). Fahrwege sind Wirtschaftswege, die von nichtgeländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Auf Wegen im Wald und in der übrigen freien Landschaft haben Wald- und Grundbesitzer des Betreten (Begehen, Radfahren und Reiten) zu dulden.

Outdoor-Veranstaltungen

Für kommerzielle Nutzungen und Großveranstaltungen benötigt man allerdings die Gestattungen des Grundeigentümers. Reitervereine, die zum Beispiel Wander-, Distanz- oder Orientierungsritte im Rahmen ihres Ausbildungsangebotes planen, die ausschließlich auf Fahrwegen stattfinden, brauchen keine besondere Genehmigung. Sie sollten den Termin allerdings vorher bei den örtlichen Forstämtern anzeigen, um Überschneidungen verschiedener Veranstaltungen zu vermeiden. Für Gespannfahrer gilt nach wie vor die Straßenverkehrsordnung, sie werden den Autos gleichgestellt. Das Fahren mit Gespannen gehört also in Niedersachsen nicht zum Betretensrecht. Sind Wege allerdings so gut ausgebaut wie gekennzeichnete Fahrwege/Straßen und erkennbar häufig benutzt, kann ausnahmsweise – auch ohne Zulassungsbeschilderung – darauf geschlossen werden, dass allgemeiner Fahrverkehr zugelassen ist oder geduldet wird.

Informationen über das niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG) findet man leicht über Suchmaschinen im Internet.

Rücksicht

Generell sollten alle, die gerne in freier Natur unterwegs sind, Rücksicht aufeinander nehmen, und Interessenskonflikte schon im Vorfeld vermeiden. „Bei Problemen mit Grundeigentümern ist es ratsam, dass sich die Beteiligten am besten zeitnah an ihre jeweiligen Pferdesportverbände wenden, und nicht erst dann, wenn sich vor Ort schon alles so festgefahren hat, dass die Fronten verhärtet sind“, so Carsten Eichert, beim Pferdesportverband Hannover zuständig für Umweltfragen. Er steht bei solchen Problemen nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern kennt sich auch bestens mit der Gesetzeslage aus. Kontakt unter Ansprechpartner Ausschuss Breitensport.

Tipps zum Verhalten im Gelände

• Pferde behutsam an Straßenverkehr und Gelände gewöhnen
• Sicherheit geht vor: Versicherungsschutz für Pferde und Reiter abschließen und nie auf einen Reithelm verzichten
• Zaumzeug und Sattel pflegen und auf sicheren Zustand kontrollieren
• Sich über gesetzliche Regelungen in Wald und Feld in der eigenen Region informieren
• Fuß-, Wander- und Radwege sowie Biotope meiden
• Bei vom Regen aufgeweichten Wegen lieber auf einen Ausritt verzichten oder das Tempo dem Gelände anpassen
• Anderen Naturnutzern immer nur im Schritt begegnen, sich dabei freundlich und hilfsbereit verhalten
• Andere Reiter und Fahrer auf Fehlverhalten ansprechen

Tags: Ausreiten, Reitwege, Landesforsten

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