LSB: Änderung der Nds. Reisekostenverordnung
Die Niedersächsische Landesregierung hat wichtige Anpassungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) beschlossen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die zuvor vorübergehend eingeführte erhöhte Wegstreckenentschädigung, die nun entfristet und dauerhaft gültig ist.
Somit gelten die folgenden abrechnungsfähigen Höchstsätze bei den Fahrtkosten gemäß allgemeiner Abrechnungsbestimmungen für den LandesSportBund Niedersachsen, die Sportbünde und die Landesfachverbände:
- bis zu 0,38 € je Kilometer für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- bis zu 0,25 € je Kilometer, höchstens jedoch 125,00 € je Dienstreise für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- bis zu 0,38 € je Kilometer für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse an der Benutzung eines privaten PKW festgestellt wurde. Die Höchstgrenze von 125,00 € je Dienstreise gilt in diesen Fällen nicht.
Fahrtkosten für verbandseigene Fahrzeuge bei Dienstreisen können bis zu 0,38 €/km abgerechnet werden.
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