Pferdesportverband
Hannover e.V.

Aktiv für Pferde, Sport und Natur

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Mitgliederversammlung des PSV Hannover findet am 6. August 2024 statt

Der Pferdesportverband Hannover hat die Einladung
zur ordentlichen Mitgliederversammlung
am 6. August 2024 um 18.30 Uhr
in 27283 Verden/ Aller, Haag's Hotel Niedersachenhof, Lindhooper Str. 97, mit der Tagesordnung veröffentlicht.

Tagesordnung

1. Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
a) Feststellung der Stimmrechte 


2. PSV Hannover Geschäftsbericht 2023, auch als Download hier auf der Homepage


3. Jahresrechnung 2023
a. 3.1 Bericht der Rechnungsprüfer 

b. 3.2 Bestätigung der Jahresrechnung 2023 


4. Entlastung des Vorstandes

5. Haushaltplan 2024

a. 5.1 Bestätigung des Haushaltplan 2024

6. Aktueller Sachstand der PSV Hannover App

7. 3-Jahres Finanzplanung

a) 7.1 Bestätigung der 3-Jahres Finanzplanung 


8. Wahl des Vorstand Leistungssport 


9. Wahl des Vorstand Landeskommission 


10. Sachstand FN

11. Behandlung von Anträgen
Diese sind mit Begründung bis zum 25. Juli beim Vorstand im Sinne des §26 BGB schriftlich (Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover/ Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Fax: 0511-326591) einzureichen

12. Anfragen und Mitteilungen

Hinweise

§16 der Satzung (Auszüge) → Mitgliederversammlung
• Die Vollmitglieder und die Mitglieder mit besonderem Status werden gem. § 17 Abs. 1 der Satzung
durch den Vorsitzenden, weitere Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB oder durch Beauftragte vertreten. Vor der Mitgliederversammlung müssen sich die Beauftragten durch eine Vollmacht und die Vorstandsmitglieder durch einen Registerauszug legitimieren.

• „Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Auf Antrag von mindestens drei Mitglieder werden die Mitglieder des Vorstandes in geheimer Wahl gewählt.“

• „Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden – sofern die Satzung nichts anderes bestimmt – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.“

§ 17 der Satzung (Auszug) → Stimmrechte

• Vollmitglieder und Mitglieder mit besonderem Status haben in der Mitgliederversammlung pro ange-
fangene 100 Mitglieder eine Stimme. Das Stimmrecht wird durch den jeweiligen Vorsitzenden, ein weiteres Vorstandsmitglied gem. § 26 BGB oder einen Beauftragten ausgeübt. Die Übertragung des Stimmrechts auf Vertreter eines anderen Vereins ist nicht möglich.
• Die institutionellen Mitglieder haben je angefangene 100 Mitgliedsbetriebe eine Stimme.

• Persönliche Mitglieder (PM) haben gemäß Delegiertenzahl auf Bundesebene (FN) je 1 Stimme. Das
Stimmrecht der Persönlichen Mitglieder und der institutionellen Mitglieder wird durch den jeweiligen
Sprecher ausgeübt.

• Die Mitglieder des Vorstandes haben jeweils 1 Stimme. So können nicht zusätzlich die Stimmen eines Vollmitglieds wahrnehmen.

• Die Pferdesportregionen und die Kreisreiterverbände (gem. § 6 der Satzung) haben jeweils eine Stimme. Das Stimmrecht wird durch den jeweiligen Vorsitzenden, ein weiteres Vorstandsmitglied gem. § 26 BGB oder einen Beauftragten ausgeübt. Die Übertragung des Stimmrechts auf Vertreter einer anderen Region oder Kreisreiterverband ist nicht möglich

Tags: Pferdesportverband Hannover, Mitgliedversammlung

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