WBO 2024: Das ändert sich im kommenden Jahr
Ab 1. Januar 2024 tritt im Pferdesport nicht nur die neue Leistungsprüfungsordnung (LPO 2024) in Kraft. Auch das Regelwerk für den Einsteiger- und Breitensport – die Wettbewerbsordnung (WBO) – wurde unter den Aspekten Tierschutz, Sicherheit, Liberalisierung und Teilnehmerinteresse und Vielfalt überarbeitet. Die wichtigste Neuerung: Beide Regelwerke der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sind ab 2024 voneinander getrennt, bauen aber fachlich aufeinander auf.
Bisher war es so, dass die Übergänge zwischen WBO und LPO im Einsteigerbereich verschwommen waren. Häufig wurden beispielsweise Dressur-Wettbewerbe mit Verweis auf die Dressurprüfung Klasse E nach LPO ausgeschrieben. „Ab 2024 bekennt sich die WBO klar dazu, Hinführer zur LPO zu sein“, erklärt Thomas Ungruhe, Leiter der Abteilung Pferdesportentwicklung. Ab dem kommenden Jahr findet der WBO-Reiter seine Aufgaben daher nicht mehr im Aufgabenheft, sondern nur noch direkt in der WBO. Sechs neue Dressuraufgaben von DRW1 bis DRW6 sowie drei neue Dressurreiteraufgaben wurden speziell für die WBO konzipiert. Sie bauen aufeinander auf und sind am Ende nur noch einen kleinen Schritt vom Einstieg in den LPO-Sport entfernt. Außerdem neu ist ein „Einsteiger-Stilspring“-WB. Das Erkennen der Anforderungen in Spring-Wettbewerben wird dadurch erleichtert, dass ab 2024 jeweils die maximale Anzahl der Hindernisse und die Höhe der Sprünge in Zentimeter angegeben wird. „Alle Aufgaben wurden in Zusammenarbeit mit erfahrenen Ausbildern entwickelt und mehrfach getestet. Sie sind so gestaltet, dass es für jeden Einsteiger eine passgenaue Herausforderung gibt“, sagt Ungruhe.
„Auch wenn es im ersten Moment so klingt, so viel ändert sich gar nicht“, beruhigt Ungruhe weiter. So können Reiter wie bisher auch auf demselben Turnier sowohl an Wettbewerben als auch Prüfungen teilnehmen – abhängig von der Leistungsklasse und Ausschreibung. Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen der Klasse E gemäß LPO ist jedoch – wie auch schon jetzt – der Besitz einer Schnupperlizenz (LK 7), eines entsprechenden Reitabzeichens (LK 6) und eines registrierten Turnierpferdes.
Bei aller Trennung von WBO und LPO sind auch Ausnahmen geblieben. Solche spezielle Breitensportliche Veranstaltungen mit Wettbewerben außerhalb des WBO-Rahmens obliegen der Genehmigung durch die jeweilige Landeskommission (LK). Dazu gehört unter anderem der Vierkampf. Ebenfalls darunter fallen auch spezielle Veranstaltungen wie die Studententurniere, wie sie vom Deutschen Akademischen Reiterverband (DAR) koordiniert werden.
Überhaupt klärt die neue WBO 2024 ganz klar die Zuständigkeiten: Wettbewerbe der Anschlussverbände oder weiteren Verbänden werden nach dem jeweiligen Regelwerk des Verbandes ausgeschrieben. Zuständig für die Anerkennung von Ausrichtern Breitensportlicher Veranstaltungen sind die Landeskommissionen. Dies gilt auch für die Vergabe LK-interner Titel und Serien.
Sonstige Neuerungen der WBO:
Die Ausschreibung muss einen Hinweis enthalten, wann und wo die endgültige Zeiteinteilung veröffentlicht wird. In dieser sind auch die/der Richter/Prüfer, die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz, die Veranstaltungsleitung und der LK-Beauftragte zu benennen.
Der Veranstalter legt den maßgeblichen Nennungsschluss in der Ausschreibung selbst fest. Er kann nicht korrekt ausgefüllte, unleserliche oder nicht fristgerecht bezahlte Nennungen ablehnen. Er entscheidet auch, ob er Nachnennungen ablehnt oderzulässt.
Der Veranstalter hat je nach Art, Größe und Umfang der Veranstaltung für die Dauer der Breitensportlichen Veranstaltung eine sanitätsdienstliche, ärztliche und tierärztliche Versorgung, mindestens durch Rufbereitschaft, sicherzustellen. Bei Gelände-WB über Hindernisse (mit Ausnahme der Führzügelklasse im Gelände) und Gelände-Fahrwettbewerben ist für die Dauer dieser Wettbewerbe die Anwesenheit der medizinischen Notfallversorgung sicherzustellen.
Immer wieder wurde über das Mindestalter der Teilnehmer in Wettbewerben diskutiert. Die neue WBO gibt dafür nur Empfehlungen. Es gilt der Grundsatz: „Voraussetzung ist eine körperliche und geistige Mindestreife des Teilnehmers sowie ein fachliches Können“.
Die Anzahl Starts je Pferd und Tag ist auf maximal fünf, davon maximal drei gerittene/gefahrene Wettbewerbe festgelegt. Ausnahmen sind gerittene erste Einsteiger-Wettbewerbe, wie zum Beispiel Führzügel-WB, Longenreiter-WB oder Reiterwettbewerb Schritt-Trab. Dort sind weiterhin fünf Starts möglich.
Für jedes Pferd ist der Besitz eines Equidenpasses für die Teilnahme an einer Breitensportlichen Veranstaltung vorgeschrieben. Er ist zu jeder BV mitzunehmen und muss den Richtern bzw. dem Turniertierarzt vorgelegt werden, wenn dieser dazu auffordert. Für Veranstaltungen (Pferdeleistungsschauen; PLS), bei denen sowohl LPO-Prüfungen als auch Wettbewerbe nach WBO ausgeschrieben werden, gelten die Impfbestimmungen gemäß den Durchführungsbestimmungen der LPO. „Da sich die Pferde ja dort auch begegnen“, erklärt Ungruhe. Ob die Impfbestimmungen auch auf reinen Breitensportlichen Veranstaltungen gelten, darüber entscheidet die jeweilige Landeskommission.
Grundsätzlich ist mindestens ein Drittel der Starter je Wettbewerb/Abteilung, jedoch sind mindestens vier Teilnehmer zu platzieren. Die Siegerehrung von Wettbewerben kann ohne Pferd stattfinden. Der Veranstalter kann den Ablauf der Siegerehrungen festlegen. Sofern keine Regelung getroffen wurde, gilt: Soll ein Pferd aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht an der Siegerehrung teilnehmen, hat der Teilnehmer bzw. die verantwortliche Person dies der zuständigen Richtergruppe mitzuteilen.
Neu in die WBO aufgenommen wurde das Hobby Horsing und seine Regeln. Die Trendsportart hat in den skandinavischen Ländern ihren Ursprung und findet auch in Deutschland zunehmend Fans. „Wir wissen, dass das Thema im Pferdesport polarisiert. Die einen sehen darin den Anfang vom Ende des Pferdesports, andere eine Chance, Kinder an das Thema Pferd heranzuführen und zu begeistern. Fakt ist, dass die Nachfrage dafür wächst. Wenn wir uns der Sache nicht annehmen, werden es andere tun. Und dann entwickelt es sich vielleicht genau in die Richtung, die wir nicht wollen. Insofern herrschte unter den Landesverbänden Einigkeit darüber, das Thema in die WBO aufzunehmen und weiterzuentwickeln“, so Thomas Ungruhe. fn-press/Hb