Verfahren gegen Ludger Beerbaum eingestellt
Warendorf (fn-press). Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat das Verfahren gegen Ludger Beerbaum eingestellt. Sie hatte geprüft, ob sich aus der Videosequenz eines Fernsehbeitrags eine Verletzung des Regelwerkes LPO durch Ludger Beerbaum ergibt.
Im Januar 2022 wurde der Deutschen Reiterlichen Vereinigung Videomaterial vorgelegt, das die mutmaßliche Anwendung unerlaubter Trainingsmethoden im Stall von Ludger Beerbaum zeigen sollte. Es folgte ein Verfahren vor der Disziplinarkommission der FN, die dieses jetzt eingestellt hat.
Die Begründung: Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden. In ihrer Begründung liegt die Disziplinarkommission auf einer Linie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster, die im September das dort anhängige Strafverfahren ebenfalls eingestellt hatte.
Der FN wurden zwar mehrere Videosequenzen vorgelegt, jedoch war nur eine einzige Sequenz Gegenstand des Verfahrens. In den übrigen Sequenzen waren entweder die handelnden Personen nicht zu identifizieren oder es ergab sich aus dem gefilmten Verhalten kein Anfangsverdacht für eine Verletzung der LPO.
„Hier handelte es sich um einen rechtlich sehr schwierigen Fall. Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war. Diese Frage zu beantworten, hat sich die Disziplinarkommission nicht leicht gemacht“, betonte FN-Justitiarin Dr. Constanze Winter.