Weidetierhalter: Praxisbezug fehlt bei Wolfsfrage
Hannover (L P D). „Letztendlich muss es doch um die Praxistauglichkeit gehen, wenn wir zukünftig Schafe, Kühe, Ziegen und Pferde auf der Weide sehen wollen. Es stellt sich uns die Frage, ob jeder Wolfsabschuss weiterhin vor Gericht geklärt werden muss“, zeigt sich Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers enttäuscht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zu den beiden „voraussichtlich rechtswidrigen“ Wolfsabschüssen und vermisst jeglichen Realitätsbezug seitens der Gerichte.
„Fakt ist, dass Weidetiere in bestimmten Gegenden vermehrt gerissen werden. Welcher Wolf hier öfter zugeschlagen hat, ist mittels DNA-Proben bei den gerissenen Tieren im Nachhinein feststellbar, aber halt nicht vor dem Abschuss“, hinterfragt Ehlers als Sprecher des Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement den Sinn, weiterhin nur bestimmte Wölfe zu entnehmen.
Bei der Erlaubnis für die Abschüsse habe das Umweltministerium erstmals in Deutschland darauf verzichtet, ein klar definiertes Tier zum Abschuss freizugeben und Schäden klar einem bestimmten Rudel zuzuordnen. Nach Auffassung des Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement diene der Abschuss von Wölfen vor allem dazu, die anderen Tiere des Rudels zu vergrämen. „Wölfe müssen wieder Angst vor dem Menschen bekommen. Das ist schließlich ein Raubtier und kein Schoßhund, wie Wolfsfreunde gerne weismachen wollen“, verweist Ehlers auf die zahlreichen Risse, die bis März schon erfolgt sind und dem Wolf zugeordnet werden. 1.841Nutztierschäden wurden mit Stand vom 14. März 2022 im Rahmen des niedersächsischen Wolfsmanagement und -monitoring dokumentiert.
„Wir sehen hier die Rechtsaufassung des NLWKN als einzig praxistauglich – und können die Landesregierung nur darin bestärken, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen“, zeigt Ehlers auf, dass eine konkrete Zuordnung fernab der praxisnahen Möglichkeiten liegt. Positiv hebt er hervor, dass die Rissbegutachtung und -bearbeitung, die seit dem 1. Februar 2022 durch die Landwirtschaftskammer erfolgt, gut funktioniere. Die Billigkeitsleistung im Schadensfall durch den Wolf erfolge nun innerhalb von zwei Wochen anstatt monatelang darauf zu warten. „Das ist wenigstens ein kleiner Tropfen Balsam für die geschundene Seele unserer Weidetierhalter“, erklärt Ehlers und fordert für sie weiterhin die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, damit Weidetiere zukünftig überhaupt noch eine Chance haben. „Viele Schäfer und Weidetierhalter geben auf. Sie sind es leid, zerrissene Tiere von der Weide zu holen, während sich andere über die Vermehrung des Wolfes freuen.“ Aktuell gibt es in Niedersachsen Stand März 38 Wolfsrudel, zwei Wolfspaare und vier residente Einzelwölfe – plus einen im Grenzterritorium zu Sachsen-Anhalt. (LPD 25/2022) Foto: adobestock/ outdoorsman