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HLP: Zuchtverbände planen 2022 als Pilotjahr

Warendorf (fn-press). Die deutschen Reitpferdezuchtverbände wollen das Jahr 2022 als Pilotphase nutzen, um Möglichkeiten zur Verkürzung der Veranlagungsprüfung (VA) im Rahmen der Hengstleistungsprüfung zu erproben. Laut einstimmigem Beschluss der Reitpferdezuchtverbände der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) können Hengste, die eine solche verkürzte Veranlagungsprüfung (Kurz-VA) absolviert haben, 2022 vorläufig ins Hengstbuch I eingetragen werden.

Sowohl die FN als auch einige Zuchtverbände werden in diesem Jahr testweise zwei- und dreitägige Kurz-VA für drei- und vierjährige Hengste anbieten, teilweise auch im Rahmen einer Sattelkörung. Darüber hinaus haben die Zuchtverbände weitere Anpassungen rund um die Hengstleistungsprüfungen beschlossen.

Rückblick und Status Quo
Bisher war es in der Regel so, dass Reitpferdehengste dreijährig im Frühjahr ihre 14-tägige Veranlagungsprüfung in einer Hengstleistungsprüfungsanstalt absolvierten. Danach konnten sie vorläufig ins Hengstbuch I ihres Zuchtverbandes eingetragen werden und so konnte den im selben Jahr gezeugten Fohlen im darauffolgenden Jahr mit Sicherheit ein Abstammungsnachweis I ausgestellt werden. Derzeit sind die Zuchtverbände dabei, das Körsystem im Zuge der überarbeiteten „Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport“ des BMEL zu überdenken, sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Dies hat auch Konsequenzen für die Hengstleistungsprüfung. In diesem Zusammenhang war es der einstimmige Wunsch aller Reitpferdezuchtverbände zu prüfen, ob sich die bisherige 14-tägige Veranlagungsprüfung für drei- und vierjährige Hengste auf zwei bis drei Tage verkürzen lässt.

Angebot an „Kurz-VA“ sowohl über FN als auch über Zuchtverbände
In der Pilotphase soll insbesondere getestet werden, inwiefern eine solche Kurz-VA die bisherige Form einer Veranlagungsprüfung ersetzen kann und ob sich die erhobenen Informationen zur Veranlagung als Reitpferd vergleichbar in das HLP-System integrieren lassen. Den Zuchtverbänden ist es 2022 freigestellt, ob sie neben den von der FN organisierten dreitätigen Kurz-VA ein vergleichbares Angebot für ihre Hengsthalter machen wollen. Hengste, die im kommenden Jahr eine anerkannte Pilotprüfung der FN oder der Zuchtverbände absolvieren, sind laut Beschluss der Zuchtverbände 2022 vorläufig ins Hengstbuch I eintragungsfähig.

„Es wurden mit Vertretern der Zuchtverbände gemeinsame zeitliche und inhaltliche Grundregeln für die Veranlagungsprüfungen erarbeitet, um so eine Vergleichbarkeit über alle Prüfungen gewährleisten zu können. Die Erkenntnisse aus der Pilotphase sollen als Basis für eine endgültige Entscheidung über notwendige Anpassungen im HLP-System dienen, die dann ab 2023 greifen sollen“, erklärt Theo Leuchten, Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht. „Diese Beschlüsse wurden einstimmig gefasst, wobei der in der gemeinsamen Zuchtverbandsordnung (ZVO) verankerte Grundsatz – kein ungeprüfter Hengst in den Deckeinsatz – nicht Gegenstand des nun gefassten Beschlusses waren. Zu meiner großen Überraschung hat die FN jetzt allerdings erfahren, dass einige Verbände andere Wege einschlagen wollen.“

Zusätzlich zu Noten nun auch Veröffentlichung der linearen Beschreibung
Bisher wurden die Ergebnisse der Hengstleistungsprüfungen in Noten ausgedrückt. Parallel dazu wird aber seit 2016 auch eine lineare Beschreibung der Hengste vorgenommen. Danach werden die Bewegungsmerkmale eines Hengstes in einer Skala genauer beschrieben. Für den Trab sind dies beispielsweise Merkmale wie Raumgriff, Takt, Vorderhandmechanik und Losgelassenheit, die in mehreren Stufen beschrieben werden können.
Dokumentiert werden jeweils nur die auffälligen Merkmale, also die Abweichungen von der „Norm“ in die eine oder andere Richtung. In diesem Jahr nun soll nun zusätzlich zur Note die lineare Beschreibung der Reitpferdehengste nach allen HLP-Prüfungsformen veröffentlicht werden. Bislang wurden diese nur dem Hengsthalter selbst zur Verfügung gestellt. Die Linearen Beschreibungen sind nach Beendigung der HLP auf der Internetseite www.hengstleistungspruefung.de für alle einsehbar. „Das ist ein tolles Angebot für Züchter, um einen Hengst noch zielgerichteter zu ihrer Stute auswählen können“, so Theo Leuchten.

Das übrige Hengstleistungsprüfungssystem mit den Sportprüfungen für vier- und fünfjährige Hengste sowie die 50-tägigen Hengstleistungsprüfungen bleibt unverändert. 

Termine für Kurz-VA 2022

Im Rahmen der Pilotphase wird es erstmals auch auf dem Gelände des DOKR-Bundesstützpunktes in Warendorf zwei Kurz-VA geben:
4. bis 6. April 2022
9. bis 11. Mai 2022

Die Zuchtverbände haben bisher folgende Termine genannt:

Hannoveraner Verband e.V.
7. bis 9. April 2022 (Springen und Dressur)

Verband der Züchter des Oldenburger Pferdes e.V. / Springpferdezuchtverband Oldenburger-International e.V.
6. bis 7. April 2022 (Dressur, 3- und 4-jährig)
20. bis 21. April 2022 (Springen, 4-jährig)
Herbst 2022 (Springen, 3-jährig und Dressur, 3- und 4-jährig)

Westfälisches Pferdestammbuch e.V.
26. bis 28. April 2022 (Springen und Dressur)

Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e.V.
20. bis 23. Oktober 2022 (alternativ 3. bis 6. November 2022) (Springen)

Ab Mittwoch, den 9. Februar 2022, kann für die Prüfungen online unter www.hengstleistungspruefung.de oder bei den Zuchtverbänden angemeldet werden. Die Anforderungen und der Ablauf der „Kurz-VA“ sind ab dem 5. Februar 2022 unter www.hengstleistungspruefung.de zu finden bzw. auf den Homepages der jeweiligen Zuchtverbände.

Stellungnahme der FN zum HLP-Pilotjahr

Tags: Zucht, Hengstleistungsprüfung

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