Weiterhin coronabedingte Anpassungen bei Voltigierabzeichen
Warendorf (fn-press). Aufgrund der coronabedingten, sich ständig wechselnden Hygienemaßnahmen hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Absprache mit dem Fachausschuss Voltigieren der Deutschen Richtervereinigung (DRV) die Anpassungen bei der Abnahme von Voltigierabzeichen bis Mitte 2022 verlängert. Ziel ist es, allen Beteiligten eine Planungssicherheit bei der Durchführung von Abzeichenprüfungen zu geben. Diese Anpassungen gelten bis 30. Juni 2022.
Der Erwerb eines Abzeichens bietet den Voltigierern Trainingsanreiz und Motivation. Das gilt gerade auch in Corona-Zeiten. Darüber hinaus stellen Abzeichenlehrgänge und -prüfungen eine Einnahmemöglichkeit für Vereine dar, die teilweise sehr unter den Coronabedingungen gelitten haben und noch immer leiden. Natürlich sind dabei stets die aktuellen regionalen und lokalen Corona-Regeln zu befolgen und insbesondere die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten. Aus diesem Grund kann bei der Abnahme der Voltigierabzeichen VA 10, 9, 7 und 5 ausnahmsweise das Hochhelfen aufs Pferd durch eine zweite Person ersetzt werden durch das Aufsteigen über eine Treppe oder Aufstiegshilfe. Außerdem darf bei den Voltigierabzeichen VA 10, 9 und 7 auf die Partnerübung verzichtet werden.
Weiterhin entfällt auch die dreimonatige Wartezeit zwischen dem Ablegen der Voltigierabzeichen VA 4 und 3. Damit kann besonders erfahrenen Voltigierern der Erwerb der beiden Abzeichen ermöglicht werden und so im laufenden und kommenden Jahr die Anzahl möglicher Einzelvoltigierer erhöht werden.
Hinweis: Einen Leitfaden für die Durchführung von Lehrangeboten und weitere Handlungsempfehlungen und Leitfäden gibt es unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus.