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Information zum Inhalt der überarbeiteten Corona-Verordnung

Hannover (psvhannover-aktuell). Die Pferdeland Niedersachsen GmbH informiert aktuell über die in der Überarbeitung der Corona-VO zu erwartenden Änderungen in Bezug auf den Reitsport.

Die Verordnung sieht zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-Cov-2 u.a. Regelungen in Abhängigkeit von Warnstufen vor. Der Reitsport fällt weiterhin unter die Regelungen zur Nutzung von Sportanlagen unter den Vorgaben der jeweiligen Warnstufen. Allerdings haben wir im Reitsport eine besondere Konstellation, so dass nur in den Sportanlagen (Reithallen, Reitplätzen o.Ä.), nicht aber in Stallungen die vollständigen Regelungen des §8b Nds. Corona-Verordnung gelten.

  • Auf und in den Sportanlagen / Reithalle / Außenplätzen etc. gilt die 2G-Regelung in Verbindung mit der 10-qm-Regel (max. 1 Person auf 10 qm Fläche).
  • In der Stallgasse / Boxen gilt die 3G-Regelung.
  • Der Zutritt zur Sportanlage ist unter 3G-Regelung erlaubt, wenn es der Berufsausübung dient oder für das Tierwohl unabdingbar ist.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die Stallbetreiber haben ein Hygienekonzept zu erstellen.

Weiterführende Erklärungen zur überarbeiteten Verordnung veröffentlichen wir, sowie die Verordnung offiziell für gültig erklärt ist. Bis dahin behalten die Regelungen der Verordnung vom 01.12.2021 ihre Gültigkeit. Quelle: Pferdeland Niedersachsen GmbH

Tags: Pferdeland Niedersachsen, Corona-Verordnung, Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium

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