Informationen zur neuen Corona-Verordnung: 2G-Regelung für Jugend-Challenge
Hannover (psvhannover-aktuell). In Niedersachsen tritt am Dienstag, den 23. November 2021, die neue Corona-Verordnung in Kraft. Auf der Grundlage des aktuellen Bund-Länder-Beschlusses soll dann die flächendeckende 2-G-Regelung greifen, die den Zugang zu Freizeit- und Sportstätten, Gastronomie und Beherbergung auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von dieser Regelung noch ausgenommen.
Darüber hinaus der Pferdesportverband Hannover sich in der Verantwortung als Veranstalter eines bundesweiten Jugendturniers, der Jugend-Challenge in Verden, und aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Pflicht, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um alle Teilnehmer, Begleitpersonen und Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen:
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt die 2-G-Regelung (geimpft, genesen)
Für den Nachweis "geimpft/genesen" halten Sie bitte beim ersten Betreten/
Befahren des Geländes folgende Nachweise und Ihren Personalausweis bereit:
1. geimpft: Impfnachweis
2. genesen: positiver PCR-Labortest, der mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Bitte Personal- oder Schülerausweis bereit halten.
Darüber hinaus müssen alle Personen vor dem ersten Betreten/ Befahren des Geländes einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen:
1. PCR-Test (bis 48 Std. nach der Testung gültig) oder
2. PoC-Schnelltest (bis 24 Std. nach der Testung gültig) und durch die testende Einrichtung bestätigt
Es herrscht die Pflicht des Tragen eines Mund- und Nasenschutzes für alle Personen in Gebäuden, bis zur Einnahme eines Sitzplatzes. Registrierung der Anwesenheit über die Luca-App.