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Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung: Gut geschützt in den Herbst

Hannover (psvhannover-aktuell). Für den Herbst rechnen viele Expertinnen und Experten mit einem deutlichen Anstieg der Infektionen und vor allem auch mit einer höheren Zahl von vor allem ungeimpften Corona-Erkrankten in den Krankenhäusern. Damit Niedersachsen gut geschützt in den Herbst geht, sieht die geänderte Corona-Verordnung auch weiterhin sowohl präventive Maßnahmen vor als auch weitergehende Sicherheitsvorkehrungen für Situationen, in denen eine Ansteckung mit dem COVID-19 Virus droht.

Die Indikatoren werden an die zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen in § 28 a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angepasst – neuer Leitindikator wird dementsprechend die „Hospitalisierung“ (Neuaufnahmen). Die Warnstufen zwei und drei werden ausgestaltet (siehe auch beigefügte Grafik in der kompletten Pressemitteilung zum Download). Erweitert werden die Möglichkeiten für Betreiberinnen und Betreiber sowie Veranstalterinnen und Veranstalter freiwillig auf die 2G-Regel überzugehen mit der Folge, dass auf Abstand, Maske und zum Teil auch auf eine Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden kann. In einigen Bereichen wird ab Warnstufe zwei bzw. Warnstufe drei dann die 2G-Regel verpflichtend.

Die geänderte Verordnung orientiert sich dabei an folgenden Grundsätzen:

  • Zusammenkünfte werden nach Gefährdungsgrad einer Mehrfachansteckung 
betrachtet. Familientreffen werden daher anders behandelt als Großveranstaltungen 

  • Wie bisher auch gibt es eine Abstufung zwischen drinnen und draußen. 

  • Vor verpflichtendem 2G verschärftes 3G mit PCR-Test für Ungeimpfte

  • Verpflichtendes 2G statt Schließung

  • Schließungen sind ultima ratio und nur für die Innenbereiche von Discotheken ab 
Warnstufe 3 vorgesehen.

Die geänderte Corona-Verordnung soll sieben Wochen lang in Kraft bleiben, also bis zum 10. November 2021 - anderthalb Wochen nach den niedersächsischen Herbstferien, um hier Handlungssicherheit über die Ferienzeit hinaus zu gewährleisten. Zudem ist die weitere Infektionsentwicklung noch nicht wirklich absehbar. Zwar scheint sich der zum Ende der Sommerferien recht deutliche Anstieg der Neuinfektionen gerade abzuflachen, aber mit Blick auf die anstehende kältere und nassere Jahreszeit und etwaige Rückkehrende aus den Herbstferien kann keinesfalls Entwarnung gegeben werden.

Rund 70 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen sind einmal, 65 Prozent vollständig geimpft. Das führt zu einer weitergehenden Sicherheit für den größeren Teil der Gesellschaft. Für diese Menschen sieht die aktualisierte Corona-Verordnung nur noch wenige Schutzvorkehrungen vor. Grundsätzlich gilt, dass das Leben für geimpfte Menschen möglichst unkompliziert sein soll, für ungeimpfte Personen wird es dagegen aufwändiger.

Rund 30 Prozent der Menschen in Niedersachsen sind noch nicht geimpft. 11 Prozent davon sind Kinder unter 12 Jahren, für die noch kein Impfstoff zugelassen ist. Weniger als ein Prozent der Menschen in Niedersachsen kann sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen. Das heißt: Rund 20 Prozent der Erwachsenen haben sich bis jetzt nicht zu einer Impfung durchringen können. Sie laufen Gefahr, sich früher oder später mit Corona zu infizieren und schlimmstenfalls im Krankenhaus oder auf der Intensivstation zu landen.
Die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens ist nach wie vor nicht gebannt. Wegen der noch nicht ausreichend hohen Impfquote werden die Infektionszahlen nach Ansicht der Fachleute im Herbst und Winter wieder ansteigen. Viele Aktivitäten und Begegnungen werden sich wieder in Innenräume verlagern und die dominierende Delta- Variante ist und bleibt hochansteckend. Die Patientinnen und Patienten in den Intensivstationen sind im Vergleich zu früheren Phasen der Pandemie deutlich jünger. Sie sterben glücklicherweise seltener, müssen aber mitunter länger intensivmedizinisch behandelt werden. Das wiederum kann sich auf die Belegungszeiten in den Intensivstationen auswirken. Ziel muss es weiterhin sein, Engpässe auf den Intensivstationen zu vermeiden und die dort Tätigen nicht zu überfordern.

Die 2G-Option bietet Betreiberinnen und Betreibern, Veranstalterinnen und Veranstaltern eine gute Möglichkeit, wieder deutlich mehr Menschen beispielsweise ins Konzert, Restaurant oder die Sporthalle zu lassen. Anders als Ungeimpfte, infizieren sich Geimpfte und genesene Personen nachweislich nur in sehr wenigen Fällen und sie geben das Virus auch nur sehr selten weiter. Insofern bietet eine 2G-Regel einen hohen Schutzstandard, bei dem dann auf weitere Maßnahmen wie Maske, Abstand sowie bei Veranstaltungen auch auf die 50prozentige Kapazitätsbegrenzung verzichtet werden kann.

„Niedersachsen steht vergleichsweise gut da: wir liegen bei den Infektionen unter dem Bundesdurchschnitt, bei den Impfungen über dem Bundesdurchschnitt. Dennoch dürfen wir uns nicht in falscher Sicherheit wiegen. In Niedersachsen sind noch 20 Prozent der Erwachsenen ungeimpft – das sind noch zu viele, um gut durch den Herbst und den Winter zu kommen. Für geimpfte Niedersächsinnen und Niedersachsen wollen wir das Leben einfacher und unkomplizierter machen – sie haben viel dafür getan, sich und andere zu schützen. Für ungeimpfte Menschen wird das gesellschaftliche Leben aufwändiger werden – wer das kostenlose Impfangebot ablehnt, muss auf andere Weise zum Infektionsschutz beitragen. Deshalb appelliere ich erneut an alle ungeimpften Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich impfen! Impfen ist der Weg aus der Pandemie – deshalb kann unter 2G- Bedingungen bereits eine weitgehende Rückkehr zur Normalität erfolgen und auf die meisten Einschränkungen verzichtet werden.“ PM zur Corona-VO der Nieders. Landesregierung

Die FAQ Sport für Niedersachsen werden zeitnah der aktuellen Verordnung angepasst.

Die komplette Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung vom 21. September (mit Grafiken) zum Download:

Niedersachsen und Corona: Warnstufen und Leitindikatoren

 

Tags: Niedersächsische Landesregierung, Corona-Verordnung, Corona-Pandemie

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