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Behandlungslücke für Pferde abgewendet

Warendorf (fn-press). Aufatmen bei Pferdebesitzer*innen und Tierärzt*innen: Das Europäische Parlament (EU) hat einen Antrag abgelehnt, demzufolge der Einsatz bestimmter Antibiotika-Wirkstoffe bei Tieren und damit auch bei Pferden unmöglich geworden wäre. „Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Abgeordneten. Andernfalls wäre es bei bestimmten schweren bakteriellen Infektionen zu einer Behandlungslücke bei Pferden gekommen, die schlimmstenfalls den Tod von Pferden zur Folge gehabt hätte,“ zeigt sich Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), über den Ausgang der Abstimmung erleichtert.

Der nun abgelehnte Antrag bezog sich auf eine EU-Verordnung, in der der Einsatz von Tierarzneimitteln geregelt ist und die ab dem 28. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) angewendet werden muss. Ein wichtiges Ziel dieser Verordnung ist es, die Entstehung von Resistenzen gegen Antibiotika bei Tieren zu verhindern. Um dieses wichtige und richtige Ziel zukünftig verfolgen zu können, wurden in einer weiteren EU-Verordnung mit Hilfe der Wissenschaft Kriterien entwickelt, an denen sich Tierärzt*innen zukünftig orientieren müssen, wenn Antibiotika bei Tieren eingesetzt werden. Vom Abgeordneten des Europäischen Parlaments Martin Häusling wurde im August ein Antrag eingebracht, der Änderungen der Kriterien in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika vorsieht. Bestimmte Antibiotika-Wirkstoffgruppen sollten zukünftig ausschließlich für die Behandlung des Menschen vorgesehen sein. Zwar waren in dem Antrag des Abgeordneten Ausnahmen zur Behandlung von einzelnen Tieren, wie beispielsweise Pferden vorgesehen. Dennoch hätte die Regelung nach Einschätzung von Tierärzt*innen zu Behandlungslücken geführt, die im schlimmsten Falle für Pferde tödlich enden können. 

Aus Sicht der FN ist es ein absolutes Muss, dass erkrankte Pferde weiterhin von Tierärzt*innen angemessen mit relevanten Antibiotika-Wirkstoffgruppen behandelt werden können. Vor diesem Hintergrund unterstützte die FN das Engagement der Bundestierärztekammer (BTK) gegen den Antrag. Die FN rief ihre Mitglieder und Pferdeleute auf, sich an einer Online-Petition und einer Unterschriften-Kampagne des Bundesverbands Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) zu beteiligen. Zudem nutzte die FN ihre politischen Kontakte auf Bundes- und EU-Ebene.

Tags: Antibiotika, EU-Verordnung

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