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Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung online

Hannover (psvhannover-aktuell). Mit der am 26. Juli veröffentlichten und am Mittwoch, 28. Juli 2021, in Kraft tretenden Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen. Zugleich werden die Regeln für besonders kritische Bereiche verschärft. Es sollen damit noch stärker die Bereiche in den Blick genommen werden, die zuletzt nachweislich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Es soll gleichzeitig vermieden werden, dass bei weiter steigenden Inzidenzwerten auch Bereiche von stärkeren Einschränkungen betroffen sind, für die das nicht gilt.

Der landesweite Inzidenzwert liegt heute mit 15,5 auf einem vergleichsweisen niedrigen Niveau. Allerdings ist der Wert in den letzten Wochen insgesamt wieder kontinuierlich angestiegen und in einigen Regionen Niedersachsen sind Anstiege mit einem besorgniserregenden Tempo zu verzeichnen, womit Grenzwerte des Niedersächsischen Stufenplans im Eiltempo überschritten werden könnten. In zahlreichen Kommunen lässt sich der starke Anstieg auf wenige Bereiche zurückführen. Mit der Verordnungsänderung können dort künftig diejenigen Bereiche von Einschränkungen ausgenommen werden, die nicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben.

Die aktuelle Änderungsverordnung kann nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung nur eine Übergangsregelung sein. Auf Basis der Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz muss bei den kommenden Bund-Länder-Gesprächen eine Verständigung über neue Maßstäbe getroffen werden, die sowohl die Impfquote als auch die Krankenhausbelegung stärker mit in den Blick nimmt. Wichtig ist, dass die Maßstäbe fundiert und verlässlich, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Deutschland beim Impfen große Fortschritte gemacht hat: Derzeit ist eine Hälfte der Bevölkerung vollständig geimpft, die andere Hälfte allerdings ist noch nicht vollständig geimpft und damit nicht ausreichend gegen die Delta- Variante geschützt – zudem müssen auch diejenigen geschützt werden, die sich nicht gegen Corona impfen lassen können, darunter Kinder und Personen mit Erkrankungen, die keine Impfung zulassen.

In Niedersachsen haben mit Stand heute 64 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine erste Impfung, 49 Prozent bereits die zweite Impfung erhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung heute eine Kampagne vorgestellt, die ab Anfang August an vielen Stellen und auf unterschiedlichsten Kanälen für das Impfen werben wird. Die Landesregierung bittet alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, sich vollständig impfen zu lassen. Es ist mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass auch kurzfristig Termine vereinbart werden können. Wir befinden uns weiterhin in einem Wettlauf „Impfen gegen Delta-Variante“.

Die wesentlichen Veränderungen in der Corona-Verordnung entnehmen Sie bitte der vollständigen Pressemitteilung und der Niedersächsischen Corona-Verordnung ab dem 27. Juli 2021 (siehe PDF-Dateien)

Tags: Niedersächsische Landesregierung, Corona-Verordnung, Corona-Pandemie, Inzidenz-Zahlen

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