Update zu Futtermittelkontamination mit Coffein
Lausanne (fn-press). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte am 9. September 2020 vor Apfeltrester in Müslis und Mineralfutter als mutmaßliche Quelle verbotener Substanzen gewarnt. Der Weltreiterverband FEI hat die nationalen Pferdesportverbände nun darüber informiert, dass einige Chargen von Futtermitteln des Herstellers Marstall, die Apfeltrester enthalten, mit Coffein verunreinigt waren. Coffein zählt zu den verbotenen Substanzen, die zu einer positiven Medikationskontrolle führen können.
Nach Angaben der FEI hat die Bernhard Kreiling GmbH, der Hersteller von Marstall, den Futtermittel-Bestandteil Apfeltrester als Quelle der Verunreinigung identifiziert. Die Bernhard Kreiling GmbH habe Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Kontamination mit Coffein und anderen von Coffein abgeleiteten Stoffen zu verhindern, so die FEI.
Demnach sollten Futtermittel, die seit dem 14. Juli 2020 produziert wurden, d.h. ab den Chargennummern 219301, 219302, 219303 und 219304, nicht betroffen sein. Die FEI empfiehlt, bei Verwendung dieses Futtermittels die Chargennummern sorgfältig zu überprüfen und den Hersteller zu kontaktieren, wenn es Bedenken gibt. Darüber hinaus empfiehlt die FEI, Proben von Futtermittelchargen und Nahrungsergänzungsmitteln, die an Turnierpferde verfüttert werden, aufzubewahren, damit diese bei Verdacht auf eine Kontamination untersucht werden können.
Gemäß dem FEI-Reglement ist es ab dem 1. Januar 2021 möglich, Pferde im Rahmen des sogenannten „elective testings“ auf Coffein zu testen. Da Coffein nach dem FEI-Reglement als „spezifizierte Substanz“ aufgeführt ist, wird ab dem 1. Januar 2021 jeder Befund als „atypischer Befund“ behandelt. Weitere Informationen dazu gibt es hier.