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Niedersächsisches Innenministerium: Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben aktualisiert

Hannover (psvhannover-aktuell). Der Sport ist enorm wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann dabei helfen, gesund zu bleiben. Dennoch muss auch der Sportbetrieb in diesen schwierigen Zeiten wieder heruntergefahren werden, um Begegnungen und Kontakte zu reduzieren. Die neue Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 enthält an verschiedenen Stellen Regelungen mit Bezug zur Sportausübung. Diese FAQ zum Sporttreiben sind nun aktualisiert (Stand: 2.11.2020).

Hier die wichtigsten Fundstellen:

§ 2 Abs. 3 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot),
§ 3 Abs. 4 Nr. 7 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung),
§ 7 (Veranstaltungen sitzend),
§ 8 (Veranstaltungen stehend),
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 (Individualsport im Freizeit- und Amateursportbetrieb),
§ 16 (Spitzen- und Profisport).

Durch die FAQs zum Sporttreiben sollen die Fragen der Bürger zur Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in Bezug auf die sportliche Betätigung beantwortet werden:

FAQs zum Sporttreiben

Hier geht es zur Niedersächsischen Verordnung ab dem 2. November 2020:

Tags: Niedersächsisches Innenministerium, Niedersächsische Verordnung, FAQs zum Sporttreiben

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