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Coronavirus: Erste Länder-Verordnungen verfügbar

Warendorf (fn-press). Vor drei Tagen haben sich die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf einen erneuten Lockdown zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Fest stand seitdem, dass Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 2. November erneut geschlossen werden müssen. Ausnahmen für den Individualsport und damit auch für den Reitsport sind jedoch ausdrücklich vorgesehen. Nun haben die ersten Bundesländer diese Beschlüsse in eigenständigen Verordnungen umgesetzt und dabei teilweise konkretere Regelungen für den Pferdesport formuliert. Für Niedersachsen wurden die Infos zum Sporttreiben (FAQ) vom Innenministerium am 2. November aktualisiert.

Demnach dürfen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Hamburg auch Reithallen in einem bestimmten Rahmen für die notwendige Pferdebewegung aus Tierschutzgründen genutzt werden. In Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland ist es zudem ausdrücklich vorgesehen, dass Trainer/innen oder Reitlehrer/innen den Reitbetrieb aus Gründen der Sicherheit und Unfallverhütung beaufsichtigen. Die Landespferdesportverbände haben dafür bereits Hygienekonzepte erstellt. In Mecklenburg-Vorpommern ist für Kinder- und Jugendliche auch eine aktive Unterrichtserteilung erlaubt.
Damit steht fest: Es konnte verhindert werden, dass Reitanlagen wie im Frühjahr komplett geschlossen werden müssen. Pferdesportlerinnen und Pferdesportler haben unter Einhaltung bestimmter Vorgaben weiterhin Zugang zu ihren Pferden und der Reitbetrieb muss nicht gänzlich eingestellt werden.

„In einigen Ländern sind die Regelungen für den Pferdesport aus Tierschutzgründen sogar weitgehender als in anderen Sportarten. Wir freuen uns, dass unsere Argumente und die Bedürfnisse der Pferde und Pferdesportler von den Behörden berücksichtigt wurden“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und kündigt an: „Noch nicht in allen Ländern ist ganz klar, wie die Regelungen in der Praxis auszulegen sind und ob etwa Reithallen genutzt werden dürfen. Dort arbeiten die Landespferdesportverbände gerade mit Hochdruck daran, dies mit den Behörden zu klären und hinzubekommen.“

Die FAQ zum Sporttreiben in Niedersachsen sind nun aktualisiert (Stand: 2.11.2020). 

Die Landespferdesportverbände haben zum Teil bereits Hygienekonzepte auf Grundlage der neuen Verordnungen erstellt. Links zu den Internetseiten der Verbände, zu den aktuellen Verordnungen sowie zu den einzelnen Regelungen für Training und Unterricht stellt die FN hier zur Verfügung: www.pferd-aktuell.de/coronavirus. Unter der Frage „An wen kann ich mich in meiner finanziellen Notlage wenden?“ finden Betreiber von Reitschulen und Pensionsställen sowie alle anderen Selbstständigen im Pferdesport aktuelle Informationen, wo sie finanzielle Unterstützung erhalten können.

Tags: Coronavirus, Verordnung , Niedersächsisches Innenministerium

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