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LSB: Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird um sechs Wochen verlängert

Hannover (psvhannover-aktuell). Der Niedersächsische Innen- und Sportminister Boris Pistorius hat eine Verlängerung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen und -vereine auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Niedersächsischen Finanzministerium wurde die entsprechende Richtlinie geändert. Eine Antragstellung beim Innenministerium ist dadurch bis zum 15.11.2020 möglich.

Pistorius: „Unsere Sportvereine sind gerade in Pandemiezeiten enorm wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie tragen mit umfangreichen Angeboten ein Stück weit zur Normalität in Ausnahmezeiten bei. Natürlich haben sie angesichts der Pandemielage zum Teil auch weiterhin Bedarf an bestimmten Billigkeitsleistungen. Darauf reagieren wir mit der Verlängerung der Antragsfrist für das Corona-Sonderprogramm. So haben niedersächsische Sportorganisationen einen größtmöglichen Zeitraum für ihre Anträge, um finanzielle Notlagen abzuwenden.“

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den Landessportbund Niedersachsen e. V. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50 000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Seit dem 10. August können gemeinnützige Sportorganisationen ausschließlich Online-Anträge über das Intranetportal des Landessportbundes Niedersachsen e. V. stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp). Der Landessportbund Niedersachsen e. V. hat seine Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde bereits über die Details des Antragsverfahrens informiert und wird sie auch über die Verlängerung der Antragsfrist in Kenntnis setzen.

Pistorius: „Unabhängig von der Verlängerung der Antragsfrist unterstützen wir weiterhin den niedersächsischen Sport dabei, möglichst unbeschadet durch die Krise zu kommen. Insofern setze ich mich auch dafür ein, dass die im Kalenderjahr 2020 nicht beanspruchten Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm in Höhe von insgesamt 7 Millionen Euro auch im Jahr 2021 dem Sport zur Verfügung stehen werden.“ Quelle: Niedersächsisches Innenministerium

Tags: Vereine, Niedersächsisches Innenministerium, Corona-Sonderprogramm

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