DOSB warnt vor Nutzung des Wortes Webinar
Hannover (psvhannover-aktuell). Der DOSB warnt aktuell vor der Nutzung des Begriffs „Webinar“ für Online-Aktivitäten der Sportvereine und –verbände und hat dazu einen Link mit Informationen erstellt.
Der Begriff „Webinar“ ist im Jahr 2003 markenrechtlich geschützt worden. Der Schutz läuft aktuell noch bis ins Jahr 2023, eine Verlängerung ist allerdings nicht ausgeschlossen. Die Nutzung des Begriffs „Webinar“ im geschäftlichen Bereich kann deshalb eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen. Dem DOSB liegen Informationen vor, nach denen aktuell abgemahnt wird. Das Risiko kann man vermeiden, indem einstweilen auf alternative Begriffe wie z.B. Online-Seminar ausgewichen wird.
Weitere Informationen des DOSB.