Coronavirus: Reitunterricht in einigen Bundesländern wieder erlaubt
Warendorf (fn-press). Nachdem die Bundesregierung angekündigt hatte, am 6. Mai über mögliche Lockerungen im Sport entscheiden zu wollen, haben einige Bundesländer ihre Coronaverordnungen erfreulicherweise bereits jetzt angepasst oder sind dabei, diese anzupassen. So sind oder werden Training und Reitunterricht im Freien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln teilweise wieder erlaubt. Dieser Artikel gibt einen Überblick, welche neuen Regeln es in welchen Bundesländern gibt und wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) zum Thema Nutzung von Reithallen steht.
Bremen:
Die Durchführung einzelner Reitstunden ist möglich, wenn ein Hygieneplan vorliegt und die Coronaverordnung eingehalten wird. Das gilt zunächst nur für Trainings- und Reitstunden unter freiem Himmel und nicht für den Sport in der Reithalle. Demnach können Trainingsstunden unter Freiluft als Einzeltraining angeboten werden. Mehr Informationen dazu gibt es auf den Seiten des Pferdesportverbandes Bremen.
Niedersachsen:
Ab dem 6. Mai 2020 werden Outdoor-Sportanlagen zu Trainingszwecken für alle Sportarten geöffnet, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern sichergestellt werden kann. Weitere Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Hannover.
Saarland:
Die saarländische Landesregierung hat in der Corona-Krise eine weitere Lockerung der Beschränkungen beschlossen. Ab dem 4. Mai 2020 darf der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden. Demnach sind kontaktarme Sportarten im Freien mit maximal fünf Teilnehmern wieder möglich. Dazu zählt auch der Pferdesport und sein Trainingsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr Informationen gibt es beim Pferdesportverband Saarland.
Schleswig-Holstein:
Ab dem 4. Mai 2020 kann die Öffnung von öffentlichen und privaten Sportanlagen erfolgen, soweit dort kontaktfrei Sport ausgeübt wird. Hierbei sind die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stets einzuhalten. So muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern stets gewahrt werden. Reitunterricht darf somit unter Auflagen wieder stattfinden. Mehr Informationen gibt es beim Pferdesportverband Schleswig-Holstein.
Thüringen:
Mit Wirkung zum 4. Mai 2020 wird unter anderem folgende Regelung getroffen: Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten. Diese Informationen stammen von der Landesregierung Thüringen.
Sachsen:
Ab dem 4. Mai 2020 darf in sächsischen (Pferde-)Sportvereinen und -betrieben wieder Sport getrieben werden. Unter Beachtung verschiedener Auflagen zum Infektionsschutz kann der Trainingsbetrieb zunächst im Freien wieder anlaufen. Die Regelung schließt keine Sportarten aus, macht aber unter anderem zur Bedingung, dass alle Teilnehmenden jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem soll das Training in kleinen Gruppen stattfinden und die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden, sei es beim Händewaschen oder der regelmäßigen Reinigung von Sportgeräten. Innensportstätten und Schwimmbäder bleiben in Sachsen vorerst weiterhin geschlossen. Weitere Informationen gibt es beim Pferdesportverband Sachsen.
In Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits am 20. April erste Lockerungen:
Seitdem ist in Rheinland-Pfalz das Reiten auf Sportanlagen (im Freien, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln) möglich. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Rheinland-Pfalz.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern können die Sportplätze und Sportaußenanlagen wieder für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden – unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen. Mehr Informationen dazu gibt es beim Pferdesportverband Mecklenburg-Vorpommern.
Diese Auflistung wird in den FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus unter der Frage „Ist Reitunterricht erlaubt?“ regelmäßig aktualisiert. Die FN und ihre Mitgliedsverbände setzen sich auch weiterhin auf politischer Ebene dafür ein, dass Training und Unterricht auf Pferdesportanlagen bundesweit wieder stattfinden können.
Reithalle nicht mit komplett geschlossenen Sporthallen zu vergleichen In der Regel gelten die genannten Lockerungen für den Sport- und Trainingsbetrieb im Freien. Nach Auffassung der FN ist eine Reithalle nicht mit einer komplett geschlossenen Sporthalle zu vergleichen. Die Luftzirkulation/Belüftung und das Klima sind in Gänze anders. Abgesehen von der Belüftung über das Dach (Trauf-First-Lüftung) sind bei vielen Reithallen mittlerweile ganze Seiten offen bzw. mit Windschotts versehen, so dass sehr oft von annähernd vergleichbaren klimatischen Verhältnissen auszugehen ist wie auf einem Reitplatz. Sofern Training und Unterricht in (Klein-)Gruppen oder einzeln auf Reitplätzen erlaubt sind, muss dies aus Sicht der FN – unter Einhaltung der in den Handlungsempfehlungen aufgeführten Abstands- und Hygieneregeln – auch für Reithallen gelten. Anderslautenden behördlichen Vorgaben ist jedoch stets Folge zu leisten.