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Coronavirus: Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme des Reitunterrichts an Tag X Hinweise zur Vorbereitung für Reitschulen

Warendorf (fn-press). Wie kann der Sportbetrieb auch in Corona-Zeiten stattfinden? Diese Frage bewegt derzeit sowohl den Amateur- als auch den Spitzensport. Für den Pferdesport wäre es ein erster Schritt hin zur Normalität, wenn wieder Reitunterricht in allen Bundesländern stattfinden könnte. Wann das sein wird, ist derzeit aber noch nicht abzusehen. Um die Gefahr einer Verbreitung des Coronavirus bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebs möglichst gering zu halten, müssen bestimmte Punkte sichergestellt werden, auf die sich Vereine und Betriebe vorbereiten sollten. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und ihre Landesverbände haben Handlungsempfehlungen für die Wiederaufnahme des Reitunterrichts an Tag X formuliert.

Darin enthalten sind zum Beispiel Anleitungen für das Hygiene- und Infektionsschutzmanagement beim Vorbereiten, Reiten und Nachversorgen der Schulpferde, beim Umgang mit Risikogruppen und der Anmeldung zum Reitunterricht.

„Reiten ist keine Sportart, bei der ein direkter Kontakt zwischen Menschen notwendig ist. Der Sicherheitsabstand kann hier also gut eingehalten werden“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. Dies spricht aus Sicht der FN dafür, den Reitunterricht in kleinen Gruppen bundesweit wieder aufzunehmen – zumal die Einnahmen daraus für Reitvereine und Pferdebetriebe von existenzieller Bedeutung sind. „Die Reitschulen sind die Basis des organisierten Pferdesports. Aber ohne Einnahmen können sie ihre Schulpferde nicht mehr versorgen“, warnt Lauterbach.
Welche Hinweise sollten Reitschulen also beachten, um den Unterricht auch in Corona-Zeiten wieder aufnehmen zu dürfen, sobald dies behördlich erlaubt ist?
 Das ist den Handlungsempfehlungen „Wiederaufnahme des Reitunterrichts in Vereinen und Betrieben an Tag X – Das verantwortungsbewusste Schulpferdemanagement in der Reitschule“ zu entnehmen, die unter dieser Meldung als Download (PDF) zur Verfügung stehen. 

Damit gibt die FN keine verbindlichen Regeln vor, vielmehr beinhaltet das Papier Hinweise für Vereine und Betriebe. Mit diesem Papier treten die FN und ihre Landesverbände an die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene heran, um auch dort entsprechende Unterstützung zu erhalten.
„Dass die Eindämmung des Coronavirus dabei weiterhin höchste Priorität hat, muss selbstverständlich sein“, betont Lauterbach. Das bedeutet, dass alle Personen auf der Pferdesportanlage die geltenden behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben verinnerlichen und auch einhalten. Diese Vorgaben müssen kommuniziert und ein verantwortlicher Ansprechpartner für den Infektionsschutz bestimmt werden. Der direkte Kontakt zwischen Menschen ist zu jeder Zeit zu vermeiden, das gilt nicht nur bei der Vor- und Nachbereitung der Pferde sowie während des Unterrichts, sondern auch bei der Anmeldung und Abrechnung von Reitstunden.

Um die Zahl der Menschen auf den Anlagen weiter so gering wie möglich zu halten, bleibt die Faustregel von einem Pferd/Reiter pro 200m2 Reitfläche bestehen. Die einzelnen Pferde sind auch weiterhin nachweislich den Reitern zugeordnet und Anwesenheitszeiten vorgegeben werden. Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter muss dies dokumentieren. Außerdem ist die Anzahl der Helfer, zum Beispiel beim Springen, auf eine Person zu begrenzen.

Tags: Vereine, Betriebe, Coronavirus, Reitunterricht

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