Pferdebetriebe: Leitfaden des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht
Hannover (psvhannover-aktuell). Auf seiner Homepage hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen ausführlichen Leitfaden für Pferdebetriebe während der Coronakrise veröffentlicht, der wesentliche Fragen klärt. Er zeigt auf, wie eine konsequent an die Situation angepasste Organisation aller Abläufe in der Pferdehaltung beziehungsweise -betreuung zu gestalten ist, damit die Anforderungen an den Infektionsschutz gewahrt werden.
Auf der Corona-Seite des Ministeriums mit vielen FAQ wurde Folgendes veröffentlicht:
Was gilt für Pferdebetriebe?
Selbstverständlich sind die Versorgung und Betreuung einschließlich Bewegung der Pferde entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes weiterhin sicherzustellen. Dabei sind die Belange des Infektionsschutzes zwingend zu berücksichtigen, insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von Mensch zu Mensch von 1,5 Metern. Um eine tiergerechte Versorgung und Bewegung von Pferden gewährleisten zu können, müssen dafür fachlich geeignete Personen pferdehaltende Betriebe betreten. Die Anzahl der Personen richtet sich nach Betriebsgröße bzw. Anzahl der Pferde. Dies hat unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus zu geschehen.