FN senkt Gebühren für Turnierveranstalter
Warendorf (fn-press). Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat zum 1. Januar 2020 eine finanzielle Entlastung von Turnierveranstaltern beschlossen. Das bedeutet, dass die FN-Gebühr für das Veranstalten von Turnieren halbiert wird. Damit verbunden sind eine Reduzierung der Züchterprämie und die Einführung eines Turniersport-Förderbeitrags in Höhe von €0,52 (inkl. MwSt.) pro Startplatzreservierung für alle Turniere ab dem 28. Februar 2020.
„Wir werden immer häufiger damit konfrontiert, dass unsere Veranstalter angesichts steigender Kosten und der Konkurrenz aus dem Ausland mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Um sie nicht zu verlieren, haben wir beschlossen, die Gebühren für alle deutschen Turnierveranstalter, national wie international, zu reduzieren“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. „Das bedeutet, dass die Teilnahme am Turnier etwas teurer wird, da die Entlastung der Veranstalter gegenfinanziert werden muss. Da wir uns jedoch erhoffen, dass dadurch Zahl und Qualität der Turniere nicht nur erhalten bleiben, sondern sogar ansteigen, kommt sie letztlich vor allem den Aktiven zugute.“
Zum Hintergrund:
Weshalb müssen Turnierveranstalter entlastet werden? 3.500 Turnierveranstaltungen in Deutschland stellen eine wichtige Säule im deutschen Turniersport dar. Die Gebühren, die Turnierveranstalter an ihren Dachverband abgeben müssen, sind in Deutschland deutlich höher als in anderen europäischen Ländern. Die Qualität von Turnieren im Ausland wird immer besser. Insbesondere die großen internationalen Veranstalter in Deutschland haben immer mehr mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber Veranstaltungen im Ausland zu kämpfen und befinden sich nach eigener Aussage in einer existenzbedrohenden Lage. Ähnlich ergeht es vielen ländlichen Turnierveranstaltern, die vor der Herausforderung stehen, ihre Turniere attraktiv und gleichzeitig kostendeckend zu gestalten. FN und Landesverbände haben deshalb beschlossen, die Gebühren für alle deutschen Turnierveranstalter, national wie international, gleichermaßen zu reduzieren. Gleichzeitig ist es das Ziel, den Einstieg in den Turniersport in Deutschland auch weiterhin bezahlbar zu machen.
Wie sieht die geplante Entlastung aus?
Nach jedem Turnier erhält der Veranstalter eine Rechnung von der FN mit verschiedenen Posten. Gesenkt werden die bisherige FN-Grundgebühr (der sogenannte Organisationsbeitrag und die internationale Grundgebühr bei internationalen Turnieren). Der Leistungssport-Förderbeitrag (auch bekannt als Olympia-Groschen) wird abgeschafft. Dies macht eine Reduzierung um insgesamt 55 Prozent aus. Die zu entrichtende Züchterprämie wird um 36 Prozent gesenkt. Die absolute Entlastung fällt für jedes Turnier unterschiedlich aus, da die Höhe der Gebühren in Relation zum Preisgeld ermittelt wird. Dieses ist beispielsweise bei internationalen Turnieren deutlich höher als bei kleinen ländlichen Turnieren. In der Summe bedeutet die Entlastung eine Halbierung der FN-Gebühren – nicht jedoch der gesamten Rechnung. Denn die In-Rechnung-Stellung von 50 Prozent der Einnahmen aus Nachnennungen bleibt unverändert. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um eine Veranstalter-Gebühr, sondern um eine Gebühr für Teilnehmer, die zu jeweils 50 Prozent an Veranstalter und FN zu entrichten ist. Der Veranstalter nimmt sie zunächst im Ganzen ein und zahlt der FN ihren Anteil nach dem Turnier aus. Unverändert bleibt auch die Abrechnung der Landeskommission, die wie gehabt separat erfolgt. Diese Entlastung ist dennoch ein deutliches Signal an die Veranstalter: Die Kosten des Turniersports in Deutschlands sollen noch mehr auf alle Schultern verteilt werden.
Wie sieht die Refinanzierung aus?
Allein infolge der Halbierung der FN-Grundgebühr müssen rund 1,4 Millionen Euro refinanziert werden. Dies erfolgt auf verschiedenen Wegen: Zum einen durch eine Reduzierung der Züchterprämie um 36 Prozent. Die Registrierungsgebühr für international startende Reiter und Pferde ist von 15 Euro auf 22,50 Euro pro Jahr erhöht worden. Zudem wird ein Turniersport-Förderbeitrag in Höhe von 0,52 Euro (inkl. MwSt.) pro Startplatzreservierung für alle Turniere ab dem 28. Februar eingeführt. Dieses Prinzip kennen Aktive seit vielen Jahren von der LK-Abgabe. Der Beitrag der Aktiven ist dafür gedacht, dass sie auch weiterhin an guten Turnieren in Deutschland teilnehmen können.
Warum müssen die Züchter zum Wohle der Veranstalter auf Geld verzichten?
Pferdezüchter profitieren davon, wenn die Turniere, an denen die von ihnen gezüchteten Pferde teilnehmen und sich der Öffentlichkeit präsentieren, erhalten bleiben.
Weshalb müssen die Turnierteilnehmer einen zusätzlichen Beitrag zahlen?
Die Turnierveranstalter müssen in ihrer existenzbedrohenden Lage unterstützt werden. Jeder, der am Turniersport teilnimmt, soll auch seinen Anteil zur Finanzierung des Systems beitragen. Durch den neuen Turniersport-Förderbeitrag tragen die Turnierreiter dazu bei, dass die Turnierlandschaft in Deutschland erhalten bleibt sowie attraktiver und wettbewerbsfähiger werden kann.
Warum schafft die FN nicht die Gebühren für Nachnennungen ab?
Es verschafft dem Veranstalter mehr Planungssicherheit, wenn Turnierteilnehmer den Nennungsschluss für ein Turnier einhalten. Er kann sich auf eine bestimmte Zahl an Reitern einstellen und anhand dessen seine Infrastruktur sowie die Zeiteinteilung planen. Wenn Teilnehmer ihre Startplätze erst nach Nennungsschluss reservieren, verursacht das einen Verwaltungsaufwand für Veranstalter und die FN, denn die Nennungen müssen überprüft, in das IT-System eingepflegt und abgerechnet werden. Wie bei einem Frühbuchersystem wurden die Nachnenngebühren eingeführt, um die Planbarkeit für die Veranstalter zu verbessern. Wenn diese Gebühren nun abgeschafft werden würden, würde das die Veranstalter nicht entlasten – ganz im Gegenteil. Aber auch wenn Nachnennungen nur fünf Prozent der Gesamtnennungen ausmachen, ist die Kritik daran angekommen. Im Zuge einer Modernisierung des Nennsystems bis 2024 wird auch über eine Veränderung der Nachnenngebühren und eine Verkürzung der Nennungsschlüsse diskutiert.
Hier finden Sie weitere Fragen und Antworten zur Veranstalterentlastung als PDF: