FN-Kommission schlägt Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor
Warendorf (fn-press). Stichprobenartige Alkoholkontrollen und der Entzug der Jahresturnierlizenz – das sind nur zwei Beispiele aus den Handlungsempfehlungen, die die Präsidialkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im Zusammenhang mit den Themen Alkoholmissbrauch und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erarbeitet hat. Im Rahmen der Jahrespressekonferenz stellte FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach die Vorschläge vor, die auch Bestandteil der FN-Regelwerke werden sollen. Dazu bedarf es allerdings noch der Zustimmung des FN-Beirats Sports und des FN-Verbandsrates, die Anfang Mai in Hamburg tagen.
Im vergangenen Jahr sorgten die Themen Alkoholkonsum und sexuelle Übergriffe im Zusammenhang mit dem Nachwuchspferdesport für mediales Aufsehen. Anfang des Jahres verweigerte die Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einem als Sexualstraftäter verurteilten Reitlehrer die Jahresturnierlizenz. Um in solchen Fällen rechtlich gut aufgestellt zu sein, hat eine FN-Präsidialkommission unter Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. Harald Hohmann Handlungsempfehlungen für den Verband erarbeitet. „Gefühlt Recht haben und auch Recht bekommen ist nicht immer dasselbe“, erklärt Soenke Lauterbach. „Belästigt ein junger Reiter eine junge Frau in der Disko, gibt es juristische Zweifel, dass wir überhaupt tätig werden dürfen.“
Die Handlungsempfehlungen der Präsidialkommission sind einerseits gezielt auf den Spitzensport ausgelegt, sehen aber auch Maßnahmen für den Sport im Allgemeinen vor. So wie die Empfehlung, für Turnierfachleute einen bundeseinheitlichen Ehrenkodex nach einem Muster aus dem Pferdesportverband Westfalen zu entwickeln. Oder die Anpassung von Vereins- und Verbandssatzungen nach einem von der Kommission erarbeiteten Muster. Darin steht unter anderem, dass Verbände/Vereine ausdrücklich jede Form von Gewalt verurteilen und was mit einem Mitglied geschehen kann, das sich falsch verhält.
Handlungsleitlinien betreffen auch die LPO…
Empfohlen wird ferner, die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) dahingehend zu erweitern, dass die FN-Jahresturnierlizenz für einen bestimmten Zeitraum verweigert oder entzogen werden kann, sofern ein Verstoß gegen die sportliche oder faire Haltung und die reiterliche Disziplin vorliegt (§§ 920 ff LPO). Dies kommt zum Beispiel bei der Begehung einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, einem Verbrechens im Sinn des Strafgesetzbuches mit spürbaren, negativen Auswirkungen auf den Pferdesport oder einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz in Betracht.
Die Kommission schlägt darüber hinaus vor, die Teilnahmebeschränkungen (§ 65 LPO) dahingehend zu erweitern, dass Teilnehmer auch bei stark herabgesetzter Leistungsfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum („0,5 Promille“) nicht zugelassen oder zu disqualifizieren sind. Dabei kann der Veranstalter die Vorgaben in der Ausschreibung auch auf eine Null-Promille-Lösung festlegen. „Es war schon immer möglich, einen Reiter auszuschließen, der zum Beispiel wegen Alkoholkonsums nicht in der Lage ist, sein Pferd sicher zu führen. Wir setzen jetzt nur eine fixe Obergrenze, damit diese auch allen Beteiligten klar ist“, sagt der FN-Generalsekretär.
… und die APO
Über den Turniersport hinausgehend, empfiehlt die Kommission, dass man keine Trainer- und Richterausbildung machen dürfen soll, wenn man einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis hat.
Spitzensport: Kaderkriterien erweitert
Laut Vorschlag der FN-Präsidialkommission sollen die existierenden Handlungsrichtlinien für Nachwuchskader, in denen ein Verbot von Drogen sowie eine Ächtung von Alkohol bereits enthalten sind, mittelfristig auf den gesamten Kaderbereich ausgeweitet werden.
Die Kaderkriterien sollen außerdem dahingehend erweitert werden, dass bei Bewährungsstatus keine Kaderzugehörigkeit, aber auch bei Geldstrafen wegen Sexualstrafdelikten für eine Dauer von einem Jahr keine Kaderzugehörigkeit möglich ist. Ein Kaderausschluss erfolgt auch bei Verwirklichung eines in § 72 a VIII Abs. 1 des Sozialgesetzbuches genannten Straftatbestandes. Dazu zählt beispielsweise jede Art von sexuellen Übergriffen.
Um den Handlungsempfehlungen den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, spricht sich die Kommission dafür aus, dass Suspendierungen auf Bundes- und Landesebene gegenseitig anerkannt werden und eine Kadersuspendierung mit folgenden Konsequenzen verbunden ist: keine Startgenehmigungen des DOKR für Nationenpreise, keine Zulassung zu Lehrgängen, keine privilegierten Startplätze über einen Bundestrainer für internationale Turniere (z.B. zusätzliche Startplätze für Nachwuchsreiter).
Für die Nachwuchskader empfiehlt die Kommission außerdem ein bis zwei Elternsprecher zu installieren sowie einen Ehrenkodex in die jeweiligen Arbeitsverträge der Bundestrainer zu integrieren und diese zu regelmäßigen, einschlägigen Fortbildungen anzuhalten.