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Erklärfilm zur Herpes-Impfung

Warendorf (fn-press). Warum soll man Pferde impfen? Welche Impfungen sind sinnvoll? Und wann darf ich nach der Herpes-Impfung auf dem Turnier starten? Diese Fragen beantwortet die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in einem Animationsfilm „Pferde impfen – einfach erklärt“.

In wenigen Minuten erklärt der Film übersichtlich das Thema Impfungen beim Pferd. Auch die besonderen Impfvorschriften für Turnierpferde sind leicht verständlich dargestellt, dazu gehören neben der Vorgabe zur Impfung gegen Influenza auch die ab dem 1. Januar 2023 geltende Impfpflicht gegen Herpes (EHV-1).

Film "Pferde impfen - einfach erklärt"

Herpes-Impfung: Turnierstart nach zweiter Impfung möglich

Wichtig ist für Turnierreiterinnen und -reiter, die ihr Pferd erstmalig gegen Herpes impfen lassen, ab wann sie auf einem Turnier starten dürfen. Die Grundimmunisierung gegen EHV-1 besteht - genauso wie die Impfung gegen Influenza - aus drei Impfungen. In Deutschland sind derzeit zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1 zugelassen und verfügbar. Für die Impfung gegen EHV-1 muss das LPO-Impfschema, aufgeteilt nach Inaktivat- und Lebendimpfstoff, zwingend berücksichtigt werden. Wird ein Inaktivatimpfstoff verwendet, erfolgen die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung im Abstand von mindestens 28 bis maximal 42 Tagen. Bei der Verwendung des Lebendimpfstoffs erfolgen die ersten beiden Impfungen im Abstand von mindestens drei bis maximal vier Monaten. Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung sind entweder mit einem Inaktivat- oder mit einem Lebendimpfstoff durchzuführen. Erst danach, sprich ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff gemäß LPO erlaubt. Analog zur Influenzaimpfung sind Turnierstarts möglich, wenn nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung 14 Tage vergangen sind.

Die dritte Impfung der Grundimmunisierung sowie alle weiteren Auffrischungsimpfungen müssen im Abstand von maximal sechs Monaten plus 21 Tagen erfolgen. Nach der dritten Impfung der Grundimmunisierung und den weiteren Auffrischungsimpfungen sind Turnierstarts erlaubt, wenn sieben Tage vergangen sind. Wie auch bei der Impfung gegen Influenza gilt bei der Impfung gegen EHV-1: Bei Pferden, bei denen keine Information über die Grundimmunisierung vorliegt, müssen die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre im Abstand von maximal sechs Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt oder war der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen EHV-1 länger als sechs Monate plus 21 Tage, muss das Pferd neu grundimmunisiert werden.

Hintergrund: Warum eine Herpes-Impfpflicht?

Im Frühjahr 2021 ereignete sich ein massiver Ausbruch der neurologischen Verlaufsform von EHV-1 auf einem internationalen Turnier in Valencia. In der Folge wurde der internationale Turniersport in Europa und auch der nationale Turniersport in Deutschland für mehrere Wochen ausgesetzt, um eine Weiterverbreitung und zusätzliche Schäden zu verhindern. Die Folgen des Turniersportstopps waren massiv. Bereits seit mehreren Jahren wurde eine Herpesimpfpflicht innerhalb des Verbandes diskutiert. Laut der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin gehört die Impfung gegen Herpes zu den „Core-Komponenten“, gegen die jedes Pferd zu jeder Zeit geschützt sein muss. Denn jedes Jahr sind Herpesausbrüche zu verzeichnen, die für betroffene Pferde im Falle der neurologischen Verlaufsform oftmals tödlich enden. Ziel der Herpesimpfung ist es, Herpesausbrüchen entgegen zu wirken. Im Juli 2021 beschloss der FN Beirat Sport nach gründlicher Diskussion der Vor- und Nachteile die Einführung einer verbindlichen Herpesimpfpflicht (EHV-1) für Turnierpferde ab dem Jahr 2023.

Ergänzende und weiterführende Informationen zur Impfung als Gesundheitsvorsorge gibt es unter www.pferd-aktuell.de/impfung

Tags: Impfen, Herpes-Impfung, Impfpflicht

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