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Maul- und Klauenseuche: Niedersachsen erlässt befristet Auflagen fßr Veranstaltungen mit Pferden

15Jan/
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15.01.2025

Ein regionaler Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) wurde letzte Woche im Bundesland Brandenburg bei einem Wasserbüffel festgestellt. Bisher ist es bei diesem einen Fall geblieben. Dennoch hat das Land Niedersachsen bis einschließlich 17. Januar 2025 Auflagen und Einschränkungen für Veranstaltungen mit Pferden erlassen. Pferdebesitzerinnen und Pferdebesitzer müssen sich aber keine Sorgen machen. Pferde und andere Equiden können sich nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht mit der Krankheit infizieren.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruskrankheit, die ausschließlich Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen sowie Schweine betrifft. Für Pferde besteht daher keinerlei Ansteckungsgefahr.

Aktuelle Hinweise fĂźr Pferdehalterinnen und Pferdehalter:

  • Der Ausbruch der MKS ist weiterhin auf ein Tier – einen WasserbĂźffel – in einen Betrieb im Land Brandenburg beschränkt. Bisher wurden keine weiteren Fälle gemeldet.
  • Das Land Niedersachsen hat Auflagen bzw. Einschränkungen fĂźr Veranstaltungen mit Pferden in Niedersachsen bis einschließlich 17.01.2025 erlassen. Informationen dazu gibt es seitens des Landesministerium hier 
  • Es bestehen ansonsten keine Einschränkungen fĂźr Pferdesport, -transport oder -handel in Deutschland,
  • Es ist nicht notwendig, Pferde von dem betroffenen Gebiet fernzuhalten.


Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) rät grundsätzlich dazu, ein gutes Hygienemanagement im Betrieb umzusetzen. Dies dient nicht nur dem allgemeinen Schutz der Tiere, sondern hilft auch, die Verbreitung von Krankheiten einzudämmen. 

Die FN steht in engem Austausch mit den zuständigen Veterinärbehörden und beobachtet die Situation genau. Bei Änderungen oder der Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen werden weitere Informationen bereitgestellt. 



Informationen zur Hygiene im Pferdestall
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