PSV Hannover - Header FAQ

Pferdesportverband Hannover e.V.

FAQ

Zuschüsse

Es besteht die Möglichkeit den Kauf eines Schulpferdes vom PSV Hannover bezuschussen zu lassen. Hierbei ist zu beachten, dass pro Verein und Jahr nur ein Pferd bezuschusst werden kann. Der Zuschuss beträgt bis zu 500 Euro.

Für eine Beantragung muss der Kaufvertrag, eine Bestätigung der Überweisung/ Quittung sowie eine Bestätigung des Vereins, das Pferd mind. 3 Jahre im Schulbetrieb zu behalten an die Geschäftsführung (aj@psvhan.de) geschickt werden.

Ja, der PSV Hannover unterstützt Vereine bei der Ausrichtung von Turnieren. Eine Zuschuss kann für den Sanitätsdienst  (§40 LPO) und für die Durchführung bestimmter Prüfungsformen beantragt werden.

Dafür muss der veranstaltende Verein nach dem Turnier die jeweiligen Zuschussanträge ausfüllen und bis Anfang November an die Geschäftsführung schicken. Die Ausschüttung der Zuschüsse erfolgt nach Beendigung der Einsendefrist.

Die Anträge sind im Downloadbereich zu finden. Bitte nicht die notwendigen Unterlagen (Ergebnislisten, Rechnungen) mit senden.

Ja, der PSV Hannover unterstützt z.B. Vereine bei der Ausrichtung von Turnieren. Ein Zuschuss kann für den Sanitätsdienst (§40 LPO) und für die Durchführung bestimmter Prüfungsformen beantragt werden.

Dafür muss der veranstaltende Verein nach dem Turnier die jeweiligen Zuschussanträge ausfüllen und bis Anfang November an die Geschäftsführung schicken. Die Ausschüttung der Zuschüsse erfolgt nach Beendigung der Einsendefrist.

Die Anträge sind im Downloadbereich zu finden. Bitte die notwendigen Unterlagen (Ergebnislisten, Rechnungen) mit senden.

Vereinsförderung HORST GEBERS STIFTUNG

Eine Kooperation der Horst Gebers-Stiftung mit der T.BS Sportmarketing GmbH und dem Pferdesportverband Hannover e.V. eröffnet die Möglichkeit, eine nachhaltige Jugendarbeit im Springsport in den Vereinen zu fördern und damit den Grundstock der Jugendförderung im Springsport aus der Breite heraus weiterzuentwickeln.

Zehn Vereine des PSV Hannover e.V. erhalten die HGS Prämienpartnerschaft – ausgestattet jeweils mit einer Fördersumme von 10.000 Euro.

Der PSV Hannover bezuschusst die Anschaffung von Schulpferden. Pro Jahr ein Pferd oder Pony je Verein, 1/3 des Kaufpreises, maximal 500 Euro. Der Antrag wird formlos gestellt, mit Nachweis über den Kauf des Schulpferds/-ponys und einer Verpflichtungserklärung, das Pferd/Pony mindestens für drei Jahre als Schulpferd/Schulpony einzusetzen.

Der PSV Hannover bezuschusst außerdem Vereine bei der Kooperation mit Schulen und Kindergärten sowie mit dem Förderprogramm „Jungen in die Vereine“. Die Anträge sind im Downloadbereich zu finden.

Bei Vereinsjubiläen (50-/75-/100-jähriges Bestehen des Vereins) gibt es einen Zuschuss für die Jugendarbeit. Der Antrag ist formlos an die Geschäftsstelle des PSV Hannover zu richten. Alle Details sind in den „Zuschuss-Richtlinien für Veranstaltungen“ und „Zuschuss-Richtlinien für Fördermaßnahmen Vereine“ im Downloadbereich zu finden.

Ja, beim Landessportbund zum Beispiel gibt es verschiedene Förderungen für Vereine. Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter und Trainer, ein Aktionsprogramm Ausbreitung Behindertensport und eine Förderung des Sportstättenbau. Außerdem bietet der Landessportbund immer wieder unterschiedliche, zeitlich begrenzte Förderungen wie das Sonderprogram „Mitgliederentwicklung“ mit u.a. Minijob- oder Homepage-Förderung.

Auch Landkreise, Gemeinden und Städte haben manchmal Förderprogramme. Dies ist regional sehr unterschiedlich. Hierfür muss man sich vor Ort informieren.

Trainerausbildung

Grundsätzlich kann der PSV Hannover bei der Vielzahl dieser Wünsche leider keine Unterstützung zu einer Trainerausbildung leisten. Es lohnt sich aber immer, unsere Fachkraft für Lehrarbeit Frau Hofinga dazu einmal anzurufen – unregelmäßig gibt es Möglichkeiten, beispielsweise über Stiftungen, Sparkassen oder die FN einen kleinen Zuschuss zu erhalten.

Wird die DOSB-Trainerlizenz nicht innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums verlängert, beispielsweise, weil das Ablaufdatum übersehen wurde, ist das ein lösbares Problem. Es erhöht sich lediglich die Anzahl der Lerneinheiten, die nachzuweisen sind, und zwar wie folgt:

Erstes Jahr nach Ablaufdatum: 15 Lerneinheiten Zweites und drittes Jahr nach Ablaufdatum: 30 Lerneinheiten Viertes und fünftes Jahr nach Ablaufdatum: 30 (Trainer C und B) bis 45 Lerneinheiten (Trainer A) Mehr als fünf Jahre nach Ablaufdatum: 45 Lerneinheiten

Haben Sie diese Lerneinheiten nachgeholt, reichen Sie die Nachweise formlos bei unserer Frau Greifenberg in der Geschäftsstelle ein, die Ihnen dann nach kurzer Prüfung Ihre neue gültige DOSB-Lizenz übersendet.

Mit der Trainerausbildung erwerben Sie den anerkannten Nachweis, dass Sie geeignet sind, Reitschüler auszubilden und sie zu fördern. Die Trainerausbildung beinhaltet eine Bandbreite an Inhalten zum praktischen Reiten, der Unterrichtserteilung, sportwissenschaftlichen Grundlagen, Tierschutzaspekten, der Reitlehre und vielem mehr. Zugleich weisen Sie durch den Besitz einer gültigen DOSB-Lizenz nach, dass Sie sich regelmäßig fortbilden und an ihren fachlichen Qualifikationen stetig arbeiten.

Um herauszufinden, ob Ihre DOSB-Trainerlizenz noch gültig ist, wenden Sie sich bitte an den Niedersächsischen Reiterband (info@psvhan.de) – Anmerkung: Pferdesportverband Hannover e.V. und Pferdesportverband Weser-Ems e.V. bilden zusammen den Niedersächsischen Reiterverband. Die Möglichkeiten zur Verlängerungen haben wir unter dem Punkt „Lizenzverlängerung“ zusammengefasst.

Mit Einführung der APO 2020 erhalten Trainer seit dem 1. Januar 2020 ein Trainerschild. Dieses gilt als Nachweis über die Fort- und Weiterbildung zum Trainer und dient der besseren Orientierung für Kunden durch eine entsprechende Außendarstellung. Es kann zu Werbezwecken im Verein oder Betrieb platziert werden oder für mobile Trainer im Auto positioniert werden.

Das Trainerschild dokumentiert die Disziplin, in der die Trainerausbildung absolviert wurde (Reiten, Fahren, Voltigieren, Westernreiten, Distanzreiten, Islandpferdereiten, Gangreiten oder klassisch-barocke Reiterei) sowie die Gültigkeit der Trainerlizenz. Es enthält das Logo der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, des DOSB und des zuständigen Landesverbandes (hier: Pferdesportverband Hannover).

Trainer, die ihre Qualifikation ab dem Jahr 2020 erwerben, erhalten das Trainerschild automatisch durch das Ablegen ihrer Trainerprüfung. Wer seine Trainerqualifikation zuvor erworben hat, kann ein Trainerschild für 20 Euro mit Kopie des Trainerzeugnisses und der Trainerlizenz bei Andrea Frische (afrische@fn-dokr.de) bzw. beim Pferdesportverband Hannover e.V. (info@psvhan.de) bestellen. Inhaber eines Trainerschildes müssen bei Verlängerung der Lizenz immer den neuen gültigen Aufkleber mit bestellen. Eine automatische Zusendung erfolgt nicht.

Ja, diese Möglichkeit gibt es seit dem Jahr 2020. Dazu müssen Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie die Trainerprüfung ohne Springen absolvieren möchten, müssen Sie mindestens fünf Platzierungen der Klasse A im Springen nachweisen. Um eine Trainerprüfung komplett ohne Reiten zu absolvieren, müssen Sie mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse L oder mindestens zwei Platzierungen in der Klasse M in einer Disziplin oder zwei Platzierungen in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L nachweisen.

Gem. APO sind u.a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nachweis einer mindestens einjährigen Ausbildertätigkeit nach der Trainer-C-Ausbildung und 5 LE Mentorenbegleitung
  • Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar für Trainer B oder Nutzung des Mentorensystems

Der Pferdesportverband Hannover e.V. hat eine Liste der Mentoren erstellt. Diese finden Sie im Download-Bereich unter Aus-und Fortbildungen – Allgemein – Mentorenliste Trainerausbildung.

Lizenzverlängerung

Die FN sendet das Trainerzeugnis nach Ausstellung an den Pferdesportverband Hannover e.V.,  zur Ausstellung der Lizenz und des Aufklebers für das Trainerschild Die Gebühren für die Neuausstellung werden direkt mit den Prüfungsgebühren gezahlt.

Im Download-Bereich unter Aus- und Fortbildungen – Seminare PSV Hannover

FN: www.pferd-aktuelle.de/pm-seminare

Landessporbund Niedersachsen: https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche

Trainer C- und B-Lizenzen Gültigkeitszeitraum 4 Jahre

Trainer A-Lizenzen Gültigkeitszeitraum 2 Jahre

  • Erstes Jahr: 15 Lerneinheiten
  • Zweites und drittes Jahr: 30 Lerneinheiten
  • Viertes und fünftes Jahr: 30 bis 45 Lerneinheiten
  • Mehr als fünf Jahre: 45 Lerneinheiten

Neben der Anzahl spielt die Qualität der LE eine maßgebliche Rolle. Die anerkannten Lerneinheiten werden darum bestimmten Profilen zugewiesen.

Z.B. in kleinen Gruppen intensiv und praktisch an der Unterrichtserteilung arbeiten (Profil 1).

Von den 15 LE zur Lizenzverlängerung müssen mindestens 10 LE aus Profil 1, 2, und/oder 3 sein.

Der Seminarausschreibung sowie der Teilnahmebescheinigung muss zu entnehmen sein, welchem Profil das besuchte Seminar angehört.

Es werden maximal zwei Webinare zur Lizenzverlängerung anerkannt.

Abzeichen

Ja, das ist in gewissem Rahmen möglich: Mitglieds-Betriebe im PSV Hannover können nach rechtzeitiger Anmeldung Reitabzeichen der Kl. 10-6 anbieten und prüfen lassen, dazu auch Pferdeführerscheine und das Abzeichen Bodenarbeit. Dabei müssen die Prüfungsplätze, auch in Hallen, die LPO-Maße haben, als ein Mindestmaß von 20m x 40m vorweisen. Die Abzeichen der Kl. 10-8 können dabei von einem Ausbilder mit gültiger DOSB-Lizenz geprüft werden, ab dem Reitabzeichen Kl. 7 muss ein Richter Reiten oder ein Richter Breitensport eingeladen werden.

Bei der Einladung eines Ausbilders mit DOSB-Lizenz für die Reitabzeichen Kl. 10-8 bzw. eines Richters Reiten oder Richters Breitensport für die Reitabzeichen 7-6 sind die Grundsätze zur Befangenheit im beurteilenden Richten des PSV Hannover zu beachten. Details finden Sie in den Besonderen Bestimmungen des PSV Hannover, die Sie im Download-Bereich herunterladen können.

Eine ganze Menge! Am Wichtigsten ist, dass eine Abzeichen-Prüfung immer erst nach schriftlicher Genehmigung durch den PSV Hannover abgenommen werden darf. Für die Genehmigung bedarf es der schriftlichen Anmeldung mittels Anmeldeformulars – dieses ist im Downloadbereich unter Download > Abzeichen > Formulare Abzeichen- / Sonderprüfungen zu finden. Obwohl alle Angaben auf der Anmeldung vor der Genehmigung gründlich geprüft werden, erspart es allen Beteiligten Zeit und Mühe, wenn sich die beantragenden Vereine / Betriebe / Personen vorab die APO 2020, die Anlage zur Anmeldung und die Checkliste Abzeichen durchlesen.

Alle Anforderungen an Lehrgangsleitung und Lehrgangsinhalte sind grundlegend in der APO 2020 festgehalten. Spezifischer beschrieben sind diese in den entsprechenden FN-Merkblättern für Lehrgangsleiter:innen und Prüfer:innen. Diese sind im Download-Bereich unter Download > Abzeichen > Merkblätter für Lehrgangsleiter und Prüfer zu finden.

Zur Ergebnisrückmeldung gehören:
der Prüfungsbericht (auch Seite 1 genannt), die Nachweisbögen mit den Daten zu allen Prüflingen und deren Ergebnissen und die ausgefüllte ARIS-Datei (.xml-Format). Der Prüfungsbericht und die Nachweisbögen müssen von den anwesenden Prüfer:innen / Richter:innen und den Veranstalter:innen unterzeichnet sein.

Zur Rücksendung / Abrechnung ungenutzter Abzeichen-Pins und Urkunden gehören:
ein ausgefülltes Abrechnungsformular, sorgfältig verpackte Abzeichen-Pins (da diese sonst Löcher in die Urkunden drücken) und unbeschädigte, unbeschriebene Urkunden. Bitte die Angabe einer IBAN für die Rückerstattung nicht vergessen.

Für Fragen bzgl. unseres kostenloses EDV-Programms (Download unter: www.pferd-aktuell.de/aris) lesen Sie sich bitte zunächst die Anleitungen durch, die wir Ihnen mit den genehmigungsunterlagen und der ARIS-Importdatei zusenden. Außerdem können Sie gerne direkt anrufen oder eine E-Mail schreiben, dann unterstützen wir mit bildhaften Anleitungen oder leiten Sie durch das Ausfüllen der ARIS-Datei.

Es kann eine sog. Ersatzbescheinigung als Nachweis über bestandene Abzeichen ausgestellt werden. Die Bescheinigung ist keine Urkunde, sondern ein offizielles Nachweisdokument vom Verband, welches die Urkunde dann ersetzt. Ein Abzeichen-Pin wird nicht erneut versendet.
Um eine Ersatzbescheinigung zu beantragen, versenden wir auf Nachfrage ein Antragsformular.

Die dem Antrag auf Verleihung von Goldenen Abzeichen zugrunde liegenden Anforderungen und Formalitäten sind in der APO 2020 festgehalten. Der Antrag ist von den Bewerber:innen an den jeweiligen Landesverband (PSV Hannover – cp@psvhan.de) zu stellen. Hierzu sollten das jeweilige Antragsformular aus dem Downloadbereich unter Download > Abzeichen > Anträge auf Verleihung Goldener Abzeichen genutzt werden. Nach der Prüfung des Antrags wird dieser vom PSV Hannover an die FN weitergeleitet. Die FN meldet sich dann direkt bei den Bewerber:innen.

Pferdebetriebe

Ja. Mit der Mitgliedschaft beim PSV Hannover ist der Betrieb gleichzeitig bei der FN Mitglied und wird dadurch Partnerbetrieb der FN.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Einhaltung des Tierschutzes. Der Antrag auf Mitgliedschaft als Pferdebetrieb ist im Downloadbereich zu finden.

Die FN bietet Rabatte, Sonderkonditionen und Serviceleistungen für Partnerbetriebe. Rabatte z.B. bei der Fachzeitschrift „Pferdebetrieb“, Sonderkondition auf eine Auswahl an Produkten des FNverlages, auf Beratungen bei der UKB Betriebsberatung Reitstall und der Firma Reitanlagen und Stallbau FINK, auf die Anzeigenschaltung bei ehorses.de, auf das komplette Onlinesortiment der Firma Großwinkelmann im Bereich Stall- und Weidetechnik, der Sattler „Reitsport-Hindernis-Agentur“ und Mobilfunkanbieters „Telekom T-D1“.

Sie werden regelmäßig durch den Servicebrief über wichtige Entwicklungen und Maßnahmen unterrichtet. Der Servicebrief stellt den optimalen Dialog zwischen der FN, den Landespferdesportverbänden und den angeschlossenen Betrieben sicher.

Fachtagungen, Service und Beratung von Seiten der FN und der Geschäftsstelle zu Fragen rund um den Pferdebetrieb. (Zum Versicherungswesen, juristischen und steuerrechtlichen Fragen keine Einzelberatung möglich)

Mitgliedsbetriebe können die Vorbereitung und Abnahme von FN-Abzeichen durchführen. Gem. besondere Bestimmungen des PSV Hannover Abzeichen 10 bis 6, die Pferdeführerscheine sowie das Abzeichen Bodenarbeit.

Mitgliedsbetriebe können WBO-Turniere mit breitensportlichen Wettbewerben durchführen.

Schaffung einer Lobby für Pferdebetriebe. Stärkung der Lobbyarbeit für den Pferdesport. Durch die Mitarbeit von Pferdebetrieben in der Organisation können ihre Interessen in der Öffentlichkeit vertreten werden.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wir veröffentlichen für den PSV Hannover/ auf Landesverbandsebene
Ergebnisse/ Infos zu Verbandsveranstaltungen: alle Landesmeisterschaften der Disziplinen, Landesturnier HA.LT, Landestalentsichtungen, Landesjugendtag, Trainerassistenten- und Nachwuchsassistenten-Lehrgänge, Mitgliederversammlung sowie Ehrungen und Kadernominierungen, Verbandsmeldungen aus allen Bereichen des PSV Hannover: Breiten- und Leistungssport, Aus- und Fortbildung, Jugend, Persönliche Mitglieder, Vereine und Betriebe, Therapeutisches Reiten, Schulsport usw.

Veröffentlicht werden Sportmeldungen der FN aller Disziplinen national und international (Championate/ Meisterschaften), insbesondere bei Beteiligung von Sportlern aus dem PSV Hannover. Jugendsport: Berichterstattung/ Ergebnisse ausgewählter nationaler und internationaler Jugend-Pferdesportveranstaltungen/ Championate wie Europameisterschaften, Preis der Besten/ Deutsche Jugendmeisterschaften Springen, Dressur, Vielseitigkeit, Fahren und Voltigieren, Aachen YoungStars, Future Champions usw.

Ergebnisse von Kreis- und Regionsmeisterschaften veröffentlichen wir gerne auch mit Fotos, wenn wir diese per E-Mail geschickt bekommen an: tp@psvhan.de

Schickt die Ergebnisse auf jeden Fall auch an euren Kreis-/ Regionsverband zur Veröffentlichung.

Wir freuen uns über Vereins-Infos/ Fotos zu: 100-Jahr-Feier des Vereins, Ehrungen in Gold (Reitabzeichen und Ehrennadeln/ – plaketten), Ehrungen/ Auszeichnungen LSB/ FN, Ausrichten eines Championats, einer Landesmeisterschaft, Bericht einer Ausbilderfortbildung/ eines Lehrgangs des PSV Hannover/ PM-Veranstaltung.

Da der PSV Hannover über 700 Vereine hat, können wir aus Platz- und Zeit- und Fairnessgründen keine Sport- und Veranstaltungs-Meldungen aus den Vereinen auf der Homepage veröffentlichen und bitten die Pressewarte, diese Infos an ihren Kreis-/ Regionsverband zu schicken zur Veröffentlichung auf deren Homepage/ Social Media-Kanälen. Auf Instagram teilen wir gerne eure Storys aus den Vereinen, wenn Ihr uns markiert (@psvhannover) (Ausbilderfortbildungen und Lehrgänge des PSV Hannover, Ehrungen, Ausrichten einer LM/ eines Championats, 100-Jahr-Feier, Bereich Therapeutisches Reiten/ Ehrenamt/ Engagement, besondere Events, aber aus Zeit- und Fairness-Gründen KEINE Turnierberichterstattung).

Der PSV Hannover veröffentlicht Presseinfos folgender Verbände/ Organisation nach nach Relevanz der Informationen für unsere Mitglieder:

  • Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)
  • Persönliche Mitglieder der FN
  • Pferdeland Niedersachsen GmbH
  • Landwirtschaftskammer Hannover/ Landvolk
  • Landessportbund Niedersachsen (LSB)

Vereinsgründung

Vor Gründung bitte gerne in der Geschäftsstelle des PSV Hannover anrufen, um sich beraten zu lassen und die einzelnen Schritte durchzugehen.

Wie ein Verein zu gründen ist, regeln in Deutschland Gesetze ganz exakt. Die eine Vereinstätigkeit und insbesondere einen Idealverein betreffenden Gesetze finden sich zum Teil im BGB (privatrechtlicher Teil) und im Vereinsgesetz (öffentlich-rechtlicher Teil). Für einen Verein der als gemeinnützig anerkannt werden soll, ist vor allem das BGB und die Abgabenordnung wichtig.

1.) Vereinsmitglieder bestimmen

Um einen Verein zu gründen müssen sich mindestens sieben Vereinsmitglieder zusammenfinden, die einen nicht wirtschaftlichen, sondern ausschließlich ideelle Zwecke gemeinsam verfolgen wollen.

2.) Erarbeitung der Vereinssatzung und Absprache mit dem zuständigen Finanzamt, ob die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften entspricht. Abhängig vom jeweiligen Bundesland sollte eine Absprache mit dem zuständigen (Landes)Sportbund und dem Fachverband erfolgen.

3.) Zusendung des Satzungsentwurfes an die Gründungsmitglieder. Schriftliche Einberufung der Gründungsversammlung mit Angabe von Ort, Zeit, Tagesordnung.

4.) Durchführung der Gründungsversammlung mit Protokollierung der Beschlüsse, Verabschiedung der Satzung, Namensgebung und Wahl des Vereinsvorstands. Unterschriften aller Gründungsmitglieder unter Protokoll und Satzung.

5.) Satzung und Protokoll beim Notar einreichen. Der Notar meldet die Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht an.

6.) Parallel zu Schritt 5 oder vor der Eintragung beim Finanzamt den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit stellt, unter Umständen erlangt man dadurch eine Gebührenbefreiung.

Für den Antrag sind einzureichen: Kopie der Satzung, Kopie der Vereinsregistereintragung, Formloses Anschreiben

7.) Bankkonto eröffnen und Verein bei Finanzamt melden

Der Verein, hier vertreten durch den BGB-Vorstand, muss ein Bankkonto eröffnen und der Verein muss beim Finanzamt angemeldet werden. Dafür ist der Registerauszug nötig.

8.) Das Amtsgericht verlangt einen finanziellen Vorschuss für die Bearbeitung. Das Amtsgericht bestätigt nach ca. 4 Wochen die Eintragung in das Vereinsregister.

9.) Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im Sportbund und beim PSV Hannover stellen. Hierfür Kontakt bei beiden Organisationen aufnehmen, um sich den jeweiligen Aufnahmeantrag zusenden zu lassen, am besten bereits vor Punkt 2.)

Beim Landessportbund über den Kreissportbund sind einzureichen: Kopie der Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Mitgliedermeldung

Beim PSV Hannover über den Regions-/Kreispferdesportverband ist einzureichen: Kopie der Satzung

Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Vereins beim PSV Hannover (damit bei der FN) ist die Mitgliedschaft beim Landessportbund. Über die Mitgliedschaft beim Landessportbund besteht Versicherungsschutz für den Verein und die Mitglieder.

Ja. Es gibt Mustersatzungen vom Landessportbund und der FN. Aber: Es gibt keine allgemeingültige Mustersatzung.

Eine Satzung muss individuell auf den Verein „zugeschnitten“ sein. Sie ist quasi „das Grundgesetz des Vereins“ und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien etc. wieder. Die Satzung beschreibt die Struktur des Vereins und ist das Handwerkszeug des Vorstandes bei der Führung des Vereins.

Im Download-Bereich finden Sie die beiden Mustersatzungen vom LSB und der FN.

Die Satzung muss den Anforderungen des BGB genügen (§§ 56 – 60 BGB). Die Satzung ist die Verfassung des Vereins (§ 25 BGB). Sie ist quasi „das Grundgesetz des Vereins“ und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien etc. wieder. Die Satzung beschreibt die Struktur des Vereins und ist das Handwerkszeug des Vorstandes bei der Führung des Vereins.

Für eine Vereinssatzung schreibt das BGB zwingende Mindestinhalte vor. Wenn eine Satzung den gesetzlichen Erfordernissen (der §§ 56 – 59 BGB) nicht genügt, wird die Anmeldung vom Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückgewiesen (siehe § 60 BGB).

Nach §§ 57 Abs. 1, 58 BGB muss die Satzung des rechtsfähigen Vereins folgende Mindestregelungen enthalten:

  • den Vereinsnamen
  • den Vereinssitz
  • den Vereinszweck
  • bei Neugründungen, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Die erfolgte Anmeldung des Vereins ersetzt nicht die Anmerkung in der Satzung, wonach angemeldet werden soll.
  • Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • eine Regelung, ob Mitglieder Beiträge zu leisten haben, und wenn: welche Beiträge zu leisten sind
  • die Bildung und Wahl des Vorstandes
  • Voraussetzungen und Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen
  • die Beurkundung der gefassten Beschlüsse

Aus steuerlichen Gründen, aus Fördergesichtspunkten oder aus Gründen einer optimalen Vereinsführung sollten – je nach Zielsetzung des Vereins – weitere Regelungen in die Satzung aufgenommen werden.

Weitere organisatorische Fragen können in Vereinsordnungen geregelt werden. Sie dürfen alle Be-stimmungen enthalten, die nicht zu den Grundentscheidungen des Vereins gehören, und können die Grundregelungen der Satzung näher ausführen. Beispiele: Geschäftsordnung, Beitragsordnung usw.

Der Begriff „Vereinsordnung“ ist gesetzlich nicht geregelt. Für den Erlass einer Vereinsordnung bedarf es in der Satzung einer sog. „Ermächtigungsgrundlage“, d. h. die Satzung muss die Grundlagen

Versicherung

Ja. Der Landessportbund hat einen Rahmenvertrag mit der ARAG-Sportversicherung abgeschlossen, über den alle Mitgliedsvereine versichert sind.

Der Sportversicherungsvertrag gewährt eine umfassende Grundabsicherung für den Vereinsbetrieb, sowohl den versicherten Vereinen, den für sie ehren- und hauptamtlich tätigen Personen, als auch den Mitgliedern. Die darin enthaltene Unfallversicherung versteht sich als eine werthaltige Beihilfe. Sie kann die individuelle private Vorsorge für die Folgen bei Unfallschäden nicht ersetzen. Leistungen sind vor allem für schwere Unfälle vorgesehen.

Die Versicherung beinhaltet: Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Umwelt-Haftpflichtversicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung, Vertrauensschadenversicherung, Rechtsschutzversicherung

Nicht enthalten sind u.a. folgende Versicherungen: Pferde-/ Tierhalterhaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz für Nichtmitglieder, Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz, Reiseversicherung, Sport-Vereinsschutz (Inventarversicherung), CyberSchutz für Sportvereine, Sachversicherungen für zum Beispiel Gebäude

Die Details, was in welchem Umfang mit welcher Deckungssumme und mit welchen Ausschlüssen versichert ist, finden Sie in dem Kurzmerkblatt und dem ausführlicheren Merkblatt der ARAG-Sportversicherung im Download-Bereich.

Für viele Vereine reicht dieser Versicherungsschutz aus. Jeder Verein sollte sich aber die Einzelheiten des Versicherungsvertrages anschauen und prüfen, ob die Risiken des eigenen Vereinsbetriebs damit abgedeckt sind, ob die Deckungssummen für einen Schadenfall ausreichen und ob Zusatzversicherungen notwendig oder sinnvoll sind.

Im Download-Bereich finden Sie das Kurzmerkblatt und das ausführlichere Merkblatt der ARAG-Sportversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung
Die häufigsten Versicherungsfälle in Vereinen oder Betrieben sind Haftpflichtschäden – eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert diese Fälle ab. Sie greift bei Schäden, die durch den Betriebsleiter oder einen seiner Angestellten während der Arbeitszeit oder durch Gegebenheiten auf dem Betriebsgelände verursacht wurden. Risiken durch Lehrpferde oder Pensionspferde müssen allerdings gesondert durch eine Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden.

Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Sachschäden an Gebäuden ab und schützt z.B. Wohnhaus, Stall, Reithalle und Scheune. Wenn es hier zu einem Schaden durch Brand, Sturm, Leitungswasser oder Elementarschäden kommt, kann das mit einem Schlag zum Existenzrisiko werden. Eine Gebäudeversicherung schützt in solchen Fällen vor dem Verlust der wirtschaftlichen Grundlage.

Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung
Die Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung ist für jeden Reitlehrer und Bereiter eine wichtige Absicherung. Schließlich haften sie vollumfänglich, wenn der Schüler wegen schuldhaften Verhaltens oder Unterlassen des Reitlehrers Schäden erleidet. Versicherungen leisten dann in Fällen, die sich während des praktischen und theoretischen Unterrichts, bei Ausritten oder bei Ausflügen ereignet haben. Eine private Reitlehrerhaftpflicht ist übrigens keinesfalls nur etwas für hauptberufliche Lehrer: Denn wer Unterricht gibt – auch nur gelegentlich – und dafür Geld oder einen geldwerten Vorteil erhält, haftet für Schäden an Reiter oder Pferd. Eine private Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung ist deshalb, unabhängig von der möglichen Absicherung durch einen Betrieb oder Vereine, für jeden Ausbilder sinnvoll. Mehr zu Haftung und Versicherung für Ausbilder im Pferdesport.

Rechtsschutzversicherung
Nicht alle Konflikte und Streitigkeiten lassen sich in gegenseitigem Einvernehmen klären. Im laufenden Geschäftsbetrieb, bei Problemen mit den Einstallern oder Auseinandersetzungen mit Pferdebesitzern oder Reitern können Rechtsschutzversicherungen für Vereine und Betriebe von Nutzen sein. Denn kommt es zu einem Rechtsstreit, kann das hohe Kosten nach sich ziehen. Vorstände oder Betriebsleiter können ihren Verein oder Betrieb mit einer Rechtsschutzversicherung vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits schützen. Wichtig ist vorher genau abzuklären, welche Bereiche der Versicherungsschutz abdeckt.

Vermögensschadenhaftpflicht: D&O-Versicherung
Wer entscheidet, trägt die Verantwortung und haftet für Fehlentscheidungen – das gilt für den Geschäftsführer einer GmbH, aber auch für den Vorstand eines Reitvereins. Unterläuft dem ehrenamtlichen Vorstand eines Vereins ein Managementfehler, haftet er unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden – und das mit seinem gesamten Privatvermögen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) schützt Vorstände und Betriebsleiter vor solchen Risiken.

Bitte melden Sie Sportunfälle mit der entsprechenden Schadenmeldung so schnell wie möglich an die ARAG Sportversicherung. Die ausgefüllte und vom Verletzten sowie vom Verein unterschriebene Unfallmeldung muss an die ARAG geschickt werden. Dies geht aufgrund der Dokumentenechtheit der Unterschriften nicht per Mail oder Fax, sondern lediglich per Briefpost. Die Adresse der ARAG ist im Anschriftenfeld der Unfallmeldung bereits eingedruckt. Der Informationsanhang der Unfallmeldung ist dem Verletzten auszuhändigen. Hier sind noch einmal die wichtigsten Unfallleistungen und Fristen zusammengefasst.

Warten Sie bitte nicht erst ab, welche Folgen sich aus dem Unfall ergeben, bevor Sie die Unfallmeldung zur ARAG schicken. Geben Sie die Unfallmeldung vorsorglich immer sofort ab. Leider ist es immer wieder so, dass nach zunächst relativ leicht erscheinenden Verletzungen spätere Komplikationen auftreten, für die dann ohne vorliegende Unfallmeldung keine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Wird die Unfallmeldung 11 Monate nach dem Unfall abgegeben, sind eventuelle Ansprüche auf Übergangsgelder von 2 x je 1.000,- € schon nicht mehr geltend zu machen.

Unfälle von Kindern und Jugendlichen müssen an den Kommunalen Schadenausgleich gemeldet werden.

Ausnahme hier: Unfälle von Kindern und Jugendlichen, die einen Zahn-, Brillen- oder Hörgeräteschaden zur Folge haben, werden an die ARAG gemeldet.

Merkblatt hierzu im Download-Bereich.

Breitensportliche Veranstaltung (BV), Regional-Tag (RT

Genehmigungspflichtig sind ALLE Veranstaltungsformen, bei denen eine Rangierung/Platzierung vorgenommen wird.

  • Trainingstage sind Ausbildungsangebote, die von Vereinen unter Leitung

fachkundiger Personen (Ausbilder, Richter) unter turniermäßigen Bedingungen durchgeführt und beaufsichtigt werden. Es besteht keine Anmeldepflicht. Platzierungen/Rangierung sowie Übergabe von Schleifen und Andenken sind nicht erlaubt.

Wenn Sie erst einmal klein anfangen wollen, dann bietet es sich an, einen sogenannten “Regional-Tag“ zu veranstalten, zu dem Sie Ihre eigenen Mitglieder, max. 15 Gastvereine weitere Einzelreiter/-fahrer bzw. Volt.-Gruppen einladen können.

Wenn Sie einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen möchten, dann können Sie eine “Breitensportliche Veranstaltung (BV)” ausrichten. Welche Zielgruppe Sie dabei ansprechen, liegt dabei

Alle Mitgliedsvereine und -betriebe dürfen Regional-Tage (RT) und Breitensportliche Veranstaltungen (BV) ausrichten.

Für Regional-Tage und Breitensportliche Veranstaltung entfällt die Veröffentlichungspflicht in NeOn.

Für BV – Regional-Tage sind die Termine als Ausschreibung spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Vorlagetermin für Breitensportliche Veranstaltungen: 8 Wochen vor der Veranstaltung

Veranstalter die eine Veröffentlichung in NeOn wünschen, Vorlagefrist gem. Turnierterminliste. Liste/Tabelle auf der Internetseite (Download) des PSV Hannover unter www.psvhan.de

Hierfür wird ab 01.01.2025 je Ausschreibung eine Service Pauschale von 50,00 Euro berechnet. Das beinhaltet das Einstellen der Ausschreibungen & Zeiteinteilungen.

Für die LPO-Veranstaltungen ist die Veröffentlichung der Ausschreibungen in der App wie auch in Nennung Online verpflichtend, bei reinen WBO-/Breitensportlichen Veranstaltungen ist es optional.

Wenn eine WBO-/Breitensportliche Veranstaltung über Nennung Online abgewickelt wird, ist auch die Veröffentlichung in der App verpflichtend.

Aus der App ist eine direkte Weiterleitung zu Nennung Online möglich.

Für alle Veranstaltungen gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen der Landeskommission sowie die Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO)

Besonderen und Allgemeine Bestimmungen des PSV Hannover
Die Bestimmungen der Landeskommission informieren über Formen, Fristen und Gebühren für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltungen und enthalten für einige Bereiche auch Ergänzungen zum Regelwerk.

Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO)
Die WBO regelt die Durchführung von breitensportlichen Wettbewerben. Sie enthält alle wichtigen Grundregeln für Teilnehmer und Veranstalter. Wettbewerbe, die im Rahmen von LPO-Reitturnieren stattfinden, haben mit der Wettbewerbsordnung ein eigenes Regelwerk.

Genehmigungsgebühr, BV und RT
Breitensportliche Veranstaltung: je WB brutto 5,00 Euro
Regional-Tag: pauschal 25,00 Euro

Ausbildungs- und Förderbeiträge
BV / RT : Von den Veranstaltern abzuführen ohne Rechnungsstellung (dlfd.)
Breitensportliche Veranstaltung: je reserviertem Startplatz 1,00 Euro
Regional-Tag: pauschal 25,00 Euro

Maximale Einsätze bzw. Nenngeld / Wettbewerb

  • Einzel WB 10,- Euro
  • Voltigiergruppen 35,- Euro
  • Einzelvoltigierer 12,- Euro
  • Duo-Volt. je Paar 20,- Euro
  • Volt. Pferde WB 12,- Euro
  • Gelände- WB 15,- Euro
  • Vielseitigkeits- WB 35,- Euro
  • Mannschafts- WB 20,- Euro

Ausbildungs- und Förderbeiträge können erhoben werden – max.1,00 Euro /Startplatz.

Nachnenngebühren bis max. 10,00 Euro/Startplatz dürfen erhoben werden, Gebühren für Pferde- und/oder Reiternachtrag entfallen.

Die Erhebung von Zusatzgebühren ist nicht zulässig.

Parkgebühren können erhoben werden, sofern in der Ausschreibung angegeben.

Jeder WB muss von mindestens einem Richter bzw. einem Richter Breitensport bzw. einem Prüfer Breitensport bewertet werden. Ausnahme: Hobby Horsing-WB, Ringreiten, Orientierungsritten.

Richter/Richter Breitensport der aktuellen LK-Liste werden entspr. ihrer Qualifikation bei jedem Richtverfahren eingesetzt.

Zusammen mit einem Richter / Richter Breitensport bei jedem Richtverfahren

Alleine oder mit einem zweiten Prüfer Breitensport in WB mit beobachtendem Richtverfahren alleine oder mit einem zweiten Prüfer Breitensport in beurteilenden Richtverfahren der WBO WB Teil II 1 („Wettbewerbe im Umgang mit dem Pferd“) und Teil II 2.1 („Geschicklichkeits-WB“) sowie Teil II.4.1 („Einsteiger- und Geschicklichkeits-Fahr-Wettbewerbe“).

Für den Parcoursaufbau ist eine fachlich geeignete Person zu benennen.

Empfohlen wird der Einsatz von Parcourschefs / Parcourschefanwärter der aktuellen LK-Liste oder eine Person mit APO-Ausbilderqualifikation.

Ausnahme: Bei BV und RT mit WB im Gelände muss für die WB 282 bis 287, 289.

(Vielseitigkeit), in Fahrwettbewerben (WB 401 bis 420) und WB mit analogen Anforderungen die Strecke durch einen Richter VL, Richter Fahren, einen Parcourschef VL, Parcourschef Fahren oder Technischen Delegierten abgenommen werden.

Für die Aufsicht der Vorbereitungsplätze ist eine fachlich geeignete Person zu benennen.

Empfohlen wird der Einsatz von Richtern/Richtern Breitensport/Prüfer Breitensport und/oder Assistenten Vorbereitungsplatz der aktuellen LK-Liste.

Der Veranstalter hat je nach Art, Größe und Umfang der Veranstaltung für die Dauer der BV eine sanitätsdienstliche, ärztliche und tierärztliche Versorgung, mindestens durch Rufbereitschaft, sicherzustellen.

Bei Gelände-WB über Hindernisse und Gelände-Fahrwettbewerben ist für die Dauer dieser WB die Anwesenheit der humanmedizinischen Notfallversorgung sicherzustellen (ausgenommen WB 224). Ausgenommen sind die WB 285, 286, 289, alle WB über Geländehindernisse mit eine Höhe von mindestens 0,70 m, sowie Gelände-Fahrwettbewerbe oberhalb des WBO Rahmens. Hier muss eine Sanitätsdienst und humanmedizinische Versorgung gemäß LPO § 40 sichergestellt werden.

Für Pferde, die am WBO-Turniersport (d.h. an Turnieren ausschließlich mit Wettbewerben der WBO und ohne Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, schreibt die FN / PSV Hannover keine  Impfplicht vor.

Der Veranstalter kann in den „Besonderen Bestimmungen“ seiner Ausschreibung festlegen, dass Pferde

  • Influenza-Impfschutz, gem. LPO
  • Grundimmunisierung und eine Impfauffrischung einmal jährlich.
  • ohne Impfschutz

zu seiner Veranstaltung zugelassen sind.

Alle am Wettkampf teilnehmenden Personen müssen Mitglied eines Reitvereins sein, der einem LSB angeschlossen ist.

Hierzu zählen auch, z. B.:

  • Beifahrer beim Fahren
  • Assistenten des Longenführers beim Voltigieren
  • TN an Hobby Horsing WB – TN an Orientierungsritten und Ringreiten

  • Frei erfundene WB unter den Aspekten sicher und tierschutzgerecht formuliert.
  • Fest geregelte Wettbewerbe, gem. Vorgaben WBO Teil II
  • BV-Regionaltage = „besonders definierte Zielgruppe“:
  • Es können WB mit Anforderungen bis Kl. L ausgeschrieben werden.
  • Reine BV gemäß WBO: WB mit Anforderungen Kl. A und höher

Turnierfachleute

Informationen zu den Ausbildungen der Turnierfachleute sind in den Merkblättern im Download-Bereich (Turniersport – Turnierfachleute) zu finden.

Die Ausbildung zum Richter beginnt mit der Tätigkeit als Richteranwärter. Voraussetzung für die Aufnahme auf die Richteranwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der dem PSV Hannover angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die erfolgreiche Absolvierung eines Eingangstestes. Bei der LK sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis, dass eine Prüfung zum Trainer C Leistungssport bestanden ist und der Teilnehmer im Besitz des DRA Kl. II bzw. neu RA 2  ist oder entsprechende Platzierungen in Prüfungen der Kl. L in den Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit nachweisen kann,
  • oder Platzierungen in Kl. M (M*/M**) in einer der obengenannten Disziplinen erzielt hat
  • oder die Prüfung zum Pferdewirt –  Fachrichtung Klassische Reitausbildung – oder zum             Trainer A bestanden hat.
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einem Reiterverein im PSV – Hannover
  • sowie vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen (wird von der LK mit der Info-Mappe zugesandt)

Weitere, detaillierte Angaben dazu sind in den Merkblättern im Download-Bereich zu finden.

In der Richteranwärterausbildung werden bei verschiedenen Mentoren Testate auf den Turnieren ablegt und Erfahrung gesammelt. Wenn sich eine Prüfungsreife abzeichnet, wird man zur Zwischenprüfung zugelassen, die in der Regel im Herbst im PSV Hannover stattfindet. Hier werden die Kenntnisse der Anwärter überprüft und nach Möglichkeit noch weiter vertieft als Vorbereitung auf die Grundprüfung. Nach bestandener Zwischenprüfung erfolgt eine Zulassung zur Grundprüfung, die in Warendorf bei der FN stattfindet.

Es ist durchaus möglich, die Richterausbildung in einem Jahr zu absolvieren. Eine Zulassung zur Zwischenprüfung hängt nicht nur von Quantität, sondern auch vor allem von der Qualität der Testate ab, daher gibt es keine festgeschriebene Anzahl an Testaten, die absolviert werden muss. Wenn jemand auf dem Gebiet schon Erfahrung und Wissen mitbringt und Zeit hat, mehrere Testate in einer kürzeren Zeitspanne abzulegen, kann man durchaus in einer Saison mit ca. 8-10 Testaten eine Prüfungszulassung erhalten. Für ein Testat ist ein ganzes Turnierwochenende (zumindest Sa. + So) einzuplanen, nicht nur einzelne Prüfungen.

Testate werden  von Mentoren der LK-Hannover oder DRV – Gutachtern anerkannt.

Die Liste der Mentoren ist auf der Homepage des PSV Hannover unter Turnierfachleute einzusehen, die Liste der DRV Gutachter ist hier zu finden: Gutachter – Deutsche Richtervereinigung e.V. (drv-online.de).

Alle PLS-Vorbereitungsplätze müssen gemäß LPO mit in der jeweiligen Disziplin (Reiten, Fahren, Voltigieren) qualifizierten und auf der Richterliste einer LK geführten Richtern besetzt werden. Es ergeben sich hierbei immer wieder Probleme für viele Veranstalter – insbesondere bei zeitgleicher Nutzung mehrerer Vorbereitungsplätze. Die LPO 2024 schreibt vor, dass auf jedem Vorbereitungsplatz (auch bei nebeneinanderliegenden Vorbereitungsplätzen!) ein Richter eingeteilt wird.

Die Besonderen Bestimmungen der LK Hannover 2024 (§ 7.8) ermöglichen Veranstaltern z.B. bei zeitgleicher Nutzung mehrerer Vorbereitungsplätze den Einsatz von 1 anerkannten (prüfungsfreien) Richter, unterstützt durch eine entsprechende Anzahl von Turnierassistenten Vorbereitungsplatz. Voraussetzung für die Ausbildung ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der dem PSV Hannover e.V. angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die erfolgreiche Absolvierung eines Seminars zur Ausbildung von Turnierassistenten Vorbereitungsplatz der LK Hannover.

Die Seminarteilnehmer/innen absolvieren anschließend einen praktischen Tageseinsatz „Aufsicht Vorbereitungsplatz“ in Absprache mit einem Richter-Mentor bzw. LK-Beauftragten. Danach kann die Aufnahme in die Verbandsliste „Turnierassistenten Vorbereitungsplatz“ erfolgen. Dieses Fortbildungsangebot ist für die Ehrenamtler unserer Vereine kostenfrei!

Die Ausbildung zum Parcourschef beginnt mit der Tätigkeit als Parcourschefanwärter. Voraussetzung für die Aufnahme auf die Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der dem PSV Hannover e.V. angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Bei der LK sind folgende Nachweise einzureichen:

  1. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.
  2. Vorlage einer Mitgliedschaftsbestätigung eines Vereins des PSV Hannover.
  3. Vorlage einer Empfehlung vom zuständigen Kreisreiterverband.
  4. Nachweis, dass der Bewerber Platzierungen der Kl. L in Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen nachweisen kann, oder die bestandene Prüfung zum Bereiter (FN) bzw. Pferdewirt – Schwerpunkt Reiten – oder Trainer B/Reitwart besitzt.

Parcourschefinteressenten müssen an einem Eingangsseminar mit abschließendem Test teilnehmen. Dieses erfolgt durch einen Testateinsatz bei einem Parcourschef-Mentor.

Weitere, detaillierte Angaben dazu sind in den Merkblättern im Download zu finden.

Zur Lizenzverlängerung aller Turnierfachleute werden die Fortbildungen aus dem Programm für Turnierfachleute der LK-Hannover, oder DRV anerkannte Fortbildungen (i. d. Regel Fortbildungen anderer Landesverbände für Turnierfachleute) anerkannt, keine Trainerfortbildungen.

Turnierveranstalter, Turniersportfragen

Alle PLS-Termine sind bis spätestens 1. November des Vorjahres mit Sichtvermerk der zuständigen Kreisreiter-/Kreispferdesportverbände bzw. Pferdesportregionen (zuständig ist der Verband, in dem die Veranstaltung zur Austragung kommt) anzumelden. Die Veröffentlichung der Termine erfolgt jeweils ab 15. November des Vorjahres auf der PSV Hannover-Homepage.

Anmeldeformular zu finden im Download-Bereich unter:
Turniersport – Turniersport allgemein – Turnieranmeldungen

Der Veranstalter füllt die Anmeldung aus, versieht diese mit dem Vereinsstempel und der Unterschrift des Vorsitzenden und gibt die Anmeldung zunächst zu dem für ihn zuständigen Vorsitzenden seines KRV/KPSV/PSR per Mail weiter. Hier erfolgt der Sichtvermerk/Genehmigung (Stempel unten links auf dem Formular)  und die Anmeldung wird dann per Mail an den Pferdesportverband Hannover (ah@psvhan.de) geschickt. Ohne die Genehmigung der zuständigen Kreisreiter-/ Kreispferdesportverbände bzw. Pferdesportregionen darf der PSV Hannover die Anmeldungen nicht annehmen.

Bis zum 1. Dezember des Vorjahres werden Änderungen bereits  angemeldeter Termine mit Bestätigung der zuständigen Kreisreiter-/Kreispferdesportverbände bzw. Pferdesportregionen automatisch genehmigt. Veranstalter, die nach dem 01.12. d. Vj. ihren Termin anmelden, oder die einen bereits genehmigten Termin verlegen, müssen von den hiervon betroffenen Veranstaltern im Umkreis von 50 km (Luftlinie) für Turniere bis zur Klasse M**/im Umkreis von 75 km (Luftlinie) für Turniere ab Kl. S** und ihrem KRV/KPSV/PSR eine schriftliche Einverständniserklärung einholen.

Wir empfehlen, frühzeitig auf der Terminliste zu prüfen, ob es Überschneidungen von Terminen gibt.

Im Download-Bereich unter:
Turniersport allgemein – Turnierveranstaltungen

Die dazugehörige Tabelle mit den Abgabeterminen findet man im Download-Bereich unter:
Turniersport – Turniersport allgemein

Die Ausschreibungen werden über das Ausschreibungsprogramm Vera bei der LK-Hannover eingereicht. Für die Bearbeitung ist ein Nennung-Online Zugang notwendig. Der Veranstalter teilt der LK mit, wer die Ausschreibung seines Turniers bearbeitet. Im Programm Vera wird auf Basis der vorhergehenden Ausschreibung gearbeitet. Eine Beschreibung des Programms Vera findet man im Download-Bereich unter Turniersport.

FAQ´s zu Nennung Online s.: https://www.nennung-online.de/faq/nennungen/54

Hierfür wird ab 01.01.2025 je Ausschreibung eine Service Pauschale von 50,00 Euro berechnet. Das beinhaltet das Einstellen der Ausschreibungen & Zeiteinteilungen.

Für die LPO-Veranstaltungen ist die Veröffentlichung der Ausschreibungen in der PSV App wie auch in Nennung Online verpflichtend, bei reinen WBO-/Breitensportlichen Veranstaltungen ist es optional.

Wenn eine WBO-/Breitensportliche Veranstaltung über Nennung Online abgewickelt wird, ist auch die Veröffentlichung in der PSV App verpflichtend.

Aus der App ist eine direkte Weiterleitung zu Nennung Online möglich.

§ 5.7 Besondere Bestimmungen der LK Hannover:

Dressur:
Bei einer in der Ausschreibung festgelegten Anzahl von Startplätzen (NeOn-Max) in Dressurprüfungen (inkl. Aufbauprüfungen) muss diese mindestens 40 Startplätze betragen. In Amateur LP darf jeder Teilnehmer nur mit 1 Pferd, in den übrigen Prüfungen mit max. 2 Pferden starten. Die LP (exkl. Aufbauprüfungen) dürfen jeweils nur für max. 3 benachbarte Leistungsklassen ausgeschrieben werden. Werden weniger als 40 max. Startplätze in der Dressur ausgeschrieben – jedoch mindestens 25 – ist dieses nur für max. 2 benachbarte Leistungsklassen zulässig.

Springen:
Bei einer in der Ausschreibung festgelegten Anzahl von Startplätzen (NeOn-Max) in Springprüfungen (inkl. Aufbauprüfungen) muss diese mindestens 70 Startplätze betragen. In diesen LP darf jeder Teilnehmer nur mit max. 2 Pferden starten. Die LP (exkl. Aufbauprüfungen) dürfen jeweils nur für max. 3 benachbarte Leistungsklassen ausgeschrieben werden. Werden weniger als 70 max. Startplätze im Springen ausgeschrieben – jedoch mindestens 45 – ist dieses nur für max. 2 benachbarte Leistungsklassen zulässig.

Die Liste der Turnierfachleute finden man im Download-Bereich unter:
Turniersport – Turnierfachleute

§ 4.1 Besondere Bestimmungen der LK Hannover:
Änderungen der Stamm-Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres sind nur einmal jährlich mit Genehmigung der LK möglich. Über Ausnahmen entscheidet der LK-Vorstand.

§ 4.2 Besondere Bestimmungen der LK Hannover:
Studierende, Auszubildende und Bundeswehrsoldaten mit Stamm-Mitgliedschaft in anderen LK-Bereichen erhalten ohne besondere Bestätigung die Genehmigung zur Turnierteilnahme im Bereich der LK Hannover. Es sind keine Starts in Mannschafts- und Meisterschaftsprüfungen erlaubt. Vorzulegen sind in der jeweiligen Meldestelle:

  • Kopie eines gültigen Studentenausweises, Bestätigung über den Ausbildungsvertrag bzw. der Zugehörigkeit zur Bundeswehr.
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einem Reiterverein des Studien-/ Ausbildungsortes oder des Bundeswehr-Standortes (damit gleichzeitig Nachweis Zuordnung Teilnahmeberecht. der jeweiligen PLS).

Zur Klärung von Fragen zu erlaubter und nicht erlaubter Ausrüstung ist der Ausrüstungskatalog der FN hinzuzuziehen, der hier: Zugelassene Ausrüstung gemäß Leistungs-Prüfungs-Ordnung | FN (pferd-aktuell.de) zu finden ist.

Der Katalog  ist eine Ergänzung zur LPO und führt beispielsweise auf, welche Gebisse, Reithalfter, Sättel, Voltigiergurte und Hilfszügel LPO-konform sind und welcher Beinschutz auf Turnieren zum Einsatz kommen darf. Zum besseren Verständnis sind zahlreiche Fotos und Abbildungen enthalten.

Nein, der Veranstalter muss das Nenngeld nicht erstatten. Auch nicht wenn ein ärztliches bzw. tierärztliches Attest vorliegt. Dies regelt der § 26 LPO.

Jugendbereich

Eine Übersicht unserer Verbandsaktivitäten für Jugendliche findet ihr hier. Jedes Jahr findet das Jugendcamp – gefördert von der Horst-Gebers-Stiftung auf dem Hannoverschen Landesturnier (HA.LT) statt, wo Jugendliche auf dem Veranstaltungsgelände campen und ganz exklusiv die Landesmeisterschaften erleben können. Außerdem steht meist ein Hobby Horsing-Turnier beim HA.LT mit auf dem Plan. Auf dem Sommerfest des Celler Landgestüts und bei der Passion Pferd sind wir auch vertreten. 2024 hat wieder ein Landesjugendtag stattgefunden.

Das Jugend-Team besteht seit 2015 und setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Jugendlichen zusammen. Die Leitung haben die beiden Landesjugendsprecherinnen Emma und Nele. Alle weiteren Mitglieder findet ihr unter Jugend-Team-Mitglieder. Gemeinsam mit der Landesjugendleitung plant das Jugend-Team regelmäßige Aktivitäten und ist an den Jugendaktionen des Verbands wie z. B. dem Jugendcamp beteiligt. Auch der Fair Play-Preis wird vom Jugend-Team verliehen. Um Mitglied des Jugend-Teams zu werden, könnt ihr euch im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens, das alle zwei Jahre ausgeschrieben wird, bewerben.

Einige Vereine / Betriebe aus dem Verbandsgebiet haben der Veröffentlichung ihrer Hobby Horsing-Trainingsangebote auf der PSV-Homepage zugestimmt. Unter Hobby Horsing haben wir diese aufgelistet. Dort veröffentlichen wir außerdem aktuelle Termine und Turniere, wenn Veranstalter uns diese Infos schicken.

Leider nein. Wir besitzen zwar vier Verbands-interne Hobby Horses und einen kleinen Parcours, diese reisen aber regelmäßig für dezentrale Lehrgänge und Veranstaltungen durch das Verbandsgebiet und sind leider schon komplett ausgebucht. Der Verband empfiehlt den interessierten Vereinen / Betrieben für die Ausleihe bei regionalen Vereinen/Betrieben anzufragen, die aktiv Hobby Horsing anbieten.

Beiträge

Der Beitragsberechnung werden die Zahlen aus der Bestandserhebung des Landessportbundes per 1.1. des Jahres zugrunde gelegt. Die Erhebung der Beiträge des Pferdesportverbandes Hannover e.V. erfolgt auf der Grundlage der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beträge:

Beitrag an den Pferdesportverband Hannover:

  • 2,70 Euro für Mitglieder bis 18 Jahre
  • 4,50 Euro für Mitglieder über 18 Jahre

Zusätzlich werden weitere Beiträge über den Pferdesportverband Hannover e.V. in Rechnung gestellt und an die jeweilige Organisation weitergeleitet:

  • 3,00 Euro je Mitglied FN-Beitrag (Deutsche Reiterliche Vereinigung)
  • 1,04 Euro je Mitglied  ARAG-Zusatzversicherung für das private Reiten (sofern der Kreis-/Regionsverband sich dem Gruppenversicherungsvertrag angeschlossen hat)
  • n.n. Euro Beitrag des jeweiligen Kreis-/Regionsverbandes 
  • 10,00 Euro je Verein Förderung Pferdemuseum

Die Beiträge werden von den Mitgliedsvereinen zum 1.7. des jeweiligen Jahres per SEPA-Lastschrift eingezogen.

Nachwuchsleistungssport

In vielen Kreisreiter-/Kreispferdesportverbänden und Pferdesportregionen werden Fördermaßnahmen für junge Talente angeboten. Die Leistungssportvertreter/innen der Kreise und Regionen bilden den Ausschuss Leistungssport und dessen Vorsitzende den Vorstand Leistungssport.

Die Disziplinausschüsse Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren und Voltigieren setzen sich

Aus drei Disziplinvertretern, den Landestrainern, zwei Aktivensprechern und der hauptamtlichen Leistungssportkoordinatorin zusammen. Sie nominieren u.a. die Teilnehmer für Bundesveranstaltungen und erarbeiten die Vorschläge für die Sichtungswege und  Kaderberufungen.

Dazu gibt es Kompetenzteams für Vierkampf, Voltigieren und Jugendfahrsport.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner/innen findet man im Kontaktmanager (siehe PSV Hannover App).

Hauptamtliche Leistungssportkoordinatorin für alle Disziplinen:
Kathrin Völksen

Die Sichtungswege der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Vierkampf, Voltigieren und Fahren für alle Bundesveranstaltungen legt der Ausschuss Leistungssport auf Vorschlag der Disziplinausschüsse und Kompetenzteams fest. Ihr findet diese im Download-Bereich.

Zu Lehrgangsmaßnahmen eingeladen werden neben den Kaderangehörigen Reiter/ Fahrer/ Voltigierer, welche die Voraussetzungen (z.B. Jahrgang, Leistungsklasse, Vorerfolge, etc.) für die jeweilige Bundesveranstaltung erfüllen und denen ein geeignetes Pony/ Pferd/ Gespann zur Verfügung steht. Eigenständige Anmeldungen ohne Einladung sind nicht möglich, aber noch nicht bekannte Nachwuchssportler können über die Leistungssportvertreter der Kreise und Regionen dafür benannt werden.

Die Sichtungsprüfungen auf Turnieren sind in der Regel offen für Alle ausgeschrieben und können gemäß Zulassungskriterien frei genannt werden.

Das ist von Disziplin zu Disziplin unterschiedlich. Hier sind die Ausschreibungen zu beachten. Für die LM Dressur und Springen sowie auch Vierkampf als Mannschaftswettkampf benötigt man eine Startgenehmigung des Leistungssportvertreters seines Kreis-/Regionsverbandes. Vielseitigkeitsreiter, Fahrer und Voltigierer können in der Regel frei nennen, sofern sie die Zulassungskriterien der Ausschreibung erfüllen.

Die Nominierungen nehmen die Disziplinausschüsse auf Grundlage der veröffentlichten Sichtungswege, der Anforderungen, und der von der FN für die Landesverbände vorgegebenen Quotenplätze vor.

Turnier- und Sichtungsergebnisse sind dabei Hilfskriterien, entscheidend sind neben den sportlichen Erfolgen auch die Zukunftsperspektive, Eindrücke aus Lehrgangsmaßnahmen, die mentale und physische Leistungsfähigkeit von Sportler und Pony/Pferd sowie die Ausübung der Vorbildfunktion.

Die Berufung in die Landeskader und Perspektivgruppen erfolgt durch den Ausschuss Leistungssport des Pferdesportverbandes Hannover auf Vorschlag der zuständigen Disziplinausschüsse.

Für die Berufung in den Landeskader wird die herausragende Leistungsperspektive der Kombination von Reiter/Fahrer/Voltigierer und Pony/Pferd/Gespann im Hinblick auf eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen Nachwuchsleistungssport bzw. Spitzensport (Preis der Besten / DJM /DM) zugrunde gelegt. Dazu werden disziplinspezifische Kriterien herangezogen.

Die Kaderkriterien unterliegen den Vorgaben und Kaderstrukturen des Landessportbundes Niedersachsen und orientieren sich an der DOKR-Nachwuchsleistungssportkonzeption und der DOKR-Rahmentrainingskonzeption.

Im Download-Bereich findet man die Kriterien für die Kaderberufungen der Disziplinen unter Sichtungswege.

Die Perspektivgruppen ergänzen die Landeskader und heben die Pferdesportler hervor, die mind. noch zwei Jahre ihrer Altersklasse angehören und zum Zeitpunkt der Berufung eine mittelfristige Perspektive für eine Kaderberufung mit ihren Ponys/Pferden haben.